Kita-Qualitätsgesetz braucht mehr Verbindlichkeit

 Seit 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Entsprechend ist in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gestiegen. Doch beim Ausbau droht die Qualität auf der Strecke zu bleiben. Die Politik tut sich schwer, einheitliche Standards zu sichern.

Der 19. Mai 2017 war ein vielleicht entscheidendes Datum in Sachen Betreuungsqualität in deutschen Kitas. An diesem Tag einigten sich die Familien- und Jugendminister der Länder mit dem Bund erstmals auf die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz für Kindertagesstätten.

Nach bisherigen Informationen (nachzulesen auf: www.fruehe-chancen.de) ist geplant, dass die Länder vom Bund mehr finanzielle Mittel erhalten, die sie zum Beispiel zur Verbesserung der Betreuungsrelation in den Einrichtungen, zur Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals oder zur Freistellung für Leitungstätigkeiten einsetzen können. Zudem sollen die Kita-Gebühren abgeschafft werden.

Beim geplanten Qualitätsentwicklungsgesetz für deutsche Kitas sieht die GEW Verbesserungsbedarf. Die Vorgaben für Länder und Kommunen seien nicht verbindlich, kritisiert der Leiter des Organisationsbereichs Jugendhilfe und Sozialarbeit, Björn Köhler. „Die Länder müssen alle Werkzeuge nutzen. Es kann nicht sein, dass ein Land erklären kann, ihm reiche die Leitungsfreistellung vollkommen aus und die anderen Werkzeuge der Qualitätssicherung ignorieren darf.“

GEW fordert verbindliche Regelungen

Da die Vereinbarung erst nach der Bundestagswahl umgesetzt wird, fürchtet GEW-Experte Norbert Hocke, dass Unions-Finanzpolitiker in möglichen Koalitionsverhandlungen die Finanzierung der Qualitätssicherung gegen die populäre Forderung nach gebührenfreien Kitas ausspielen. Der Einnahmeausfall für die Kommunen durch den Wegfall der Kita-Gebühren sei enorm. Allein in Nordrhein-Westfalen führe die Gebührenfreiheit zu einer Finanzierungslücke von 900 Millionen Euro jährlich.

Auf der Ausgabenseite könnte es durch eine Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes für die Kita-Träger ebenfalls eng werden, ergänzt Köhler. Durch die Freistellung aller Kita-Leitungen von der pädagogischen Arbeit kämen auf die Kommunen
bundesweit Mehrausgaben von jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro zu – Kosten, die sie an anderer Stelle einsparen könnten. Für Eltern sei die Gebührenfreiheit daher ein „vergiftetes Geschenk“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy.

„Ein völliger Verzicht auf Elternbeiträge könnte die finanziellen Möglichkeiten zur Qualitätsverbesserung für alle Kinder beeinträchtigen.“ Die Fachwelt sieht das ähnlich. Keinem Kind sollte der Zugang zur Kindertagesbetreuung verwehrt sein, weil sich seine Familie dies nicht leisten kann, meint Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut (DJI): „Ob es aber sinnvoll ist, bei einem chronisch unterfinanzierten System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung zusätzlich verfügbare Mittel in die Beitragsfreiheit zu stecken, kann sicher bezweifelt werden.“

GEW, Caritas und AWO fordern seit Jahren ein Bundesqualitätsgesetz mit verbindlichen Regelungen zu Arbeitszeiten, Betreuungsschlüssel sowie Fort- und Weiterbildungen. Ob es dieses nach der Bundestagswahl geben wird, ist fraglich. Die Union ist dagegen, auch die Länder sperren sich. Auf Bundesebene plädieren lediglich Grüne und Linkspartei vorbehaltlos für ein Bundesqualitätsgesetz.

Qualitäts­entwicklungsgesetz

Laut der am 19. Mai 2017 von der Jugendministerkonferenz verabschiedeten „Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ kann jedes Bundesland künftig aus insgesamt fünf Merkmalen die für sich geeigneten auswählen, die dann aus Bundesmitteln finanziert werden. Darüber schließt der Bund mit jedem Land individuelle Zielvereinbarungen ab.

Die fünf Parameter sind:

• Leitungsfreistellung

• Verbesserung des Fachkraft-Kind- Schlüssels

• Anrechnung der Vor- und Nachbereitung, Zeit für Elterngespräche, Teamsitzungen und Öffentlichkeitsarbeit (sogenannte mittelbare pädagogische Arbeit) als Arbeitszeit

• Fachberatung

• Fort- und Weiterbildung

 

Mehr Info: fruehe-chancen.de/qualitaet/qualitaetsentwicklungsprozess/

Text: E&W. Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft GEW

Foto: misterQM, photocase.de

 

 

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