Verurteilt

Falsche Anschuldigungen wegen sexueller Gewalt: Eine Erzieherin wird beschuldigt, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Der Verdacht erhärtet sich nicht–in ihr früheres Leben findet die junge Frau dennoch nicht zurück.

Düren. Vor einiger Zeit, sagt Sandra B., habe sie an der Kasse im Supermarkt gestanden. „Vor mir in der Schlange war ein kleines Mädchen. Das hat mich angelächelt. Ich habe spontan zurückgelächelt und gleich darauf einen Riesenschreck bekommen. Ich habe mir gesagt: Das darfst du nicht. Das geht nicht mehr.“

Im März 2015 geriet die Erzieherin in Verdacht, in einer Kindertagesstätte in Heppendorf bei Elsdorf mehrere Kinder missbraucht zu haben. Zwei Monate später wurde das Ermittlungsverfahren gegen sie „mangels hinreichendem Tatverdacht“ eingestellt. Sandra B. verlor dennoch ihre Existenz. Und: Sie verlor den Glauben an die Menschen. „Das Urvertrauen ist weg. Ich habe erlebt, dass man von jetzt auf gleich zum Opfer werden kann. Und keiner hilft einem. Egal, ob man unschuldig ist oder nicht.“

Wir sitzen in einem Bistro am Marktplatz von Düren. Sandra B. möchte nicht, dass ihr richtiger Name genannt wird. Auch nicht ihr Wohnort, ein Dorf in der Nähe der nordrhein-westfälischen Kreisstadt. 30 ist sie vor kurzem geworden, eine junge Frau mit kurzen, dunklen Haaren und schwarz umrandeten Augen. Sie ist seit Monaten krankgeschrieben. Kürzlich hat sie bei der Deutschen Rentenversicherung wegen einer beruflichen Rehabilitation vorgefühlt: Etwas in Richtung Theaterpädagogik schwebe ihr vor, sagt sie. „Erzieherin war meine Berufung, aber ich kann nicht mehr mit kleinen Kindern arbeiten. Ich habe es versucht, doch ich bekomme Panikattacken, wenn ich allein mit ihnen bin.“

Aus allen Wolken gefallen

Eineinhalb Jahre sind vergangen, seit Sandra B. mitgeteilt wurde, dass es einen schweren Verdacht gegen sie gebe. Sie ist zu dem Zeitpunkt beim Katholischen Kirchengemeindeverband Elsdorf beschäftigt. Seit sieben Jahren arbeitet sie als Kinderpflegerin, nebenbei macht sie eine Ausbildung zur Erzieherin. In Heppendorf absolviert sie ihr Anerkennungsjahr.

Die Kita-Leiterin sei bereits seit Tagen „komisch“ zu ihr gewesen, erinnert sie sich. „Sie hat mich nicht mehr mit den Kindern allein gelassen.“ Am 6. März 2015, einem Freitag, wird sie schließlich in das Büro der Chefin einbestellt. Eine Mitarbeitervertreterin, die Gemeindereferentin und „jemand vom Erzbistum Köln“ erwarten sie bereits. „Dann wurde mir gesagt, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Raum stehe“, erinnert sich Sandra B. „Ob ich mir das vorstellen könnte?“

Sie sei, sagt sie, aus allen Wolken gefallen. „Ich habe gesagt, dass dem nicht so sei. Ich wusste ja nicht mal, was mir vorgeworfen wurde. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich beurlaubt werde. Es sei denn, ich fühlte mich am Montag nicht arbeitsfähig. In dem Fall könnte ich mich krankschreiben lassen, und es würden weniger Fragen auftauchen. Besonders von Seiten der Kolleginnen.“

Als Sandra B. an dem Tag die Kita verlässt, weiß sie noch nicht, dass sie nie wieder in dem Haus mit den bunten Regenbögen in den Fenstern arbeiten wird. „Das Wochenende war schlimm. Ich bin in der Wohnung herumgelaufen und habe nur gedacht: So etwas kann doch mir nicht passieren.“ Irgendwann setzt sie sich an ihren Laptop und schreibt eine Mail an ihre Chefin. Darin steht, dass sie sich nicht krankschreiben lassen wird. „Ich hatte mir schließlich nichts vorzuwerfen“, sagt sie. Sie habe auch geschrieben, dass es gut sei, einem solchen Verdacht nachzugehen. „Dass sie das Richtige tun, wenn sie diese Sache weiterverfolgen.“

Ich bin in der Wohnung herumgelaufen und habe nur gedacht: So etwas kann doch mir nicht passieren.
Sandra B.

Im Erzbistum Köln weiß man seit Montag, 2. März, von den Vorwürfen gegen Sandra B. Der Mutter eines dreieinhalbjährigen Mädchens, das die Kita in Heppendorf besucht, seien beim Wickeln des Kindes Verhaltensweisen aufgefallen, die sie beunruhigten, sagt Oliver Vogt, Interventionsbeauftragter des Erzbistums Köln und Leiter der Stabsstelle Intervention. „Das Kind hat sexuelle Handlungen geschildert, die es nicht in einer normalen Situation zu Hause erlebt haben konnte.“ Auch die Namen anderer Kinder seien in diesem Zusammenhang gefallen. Die von einigen Nachbarn der Eltern. Und der Name „Sandra“.

Als die Mutter der Kita-Leiterin von ihren Beobachtungen berichtet, rät die ihr, sich an das Erzbistum zu wenden. Das tut die junge Frau. Eine Sozialpädagogin, eine von drei Ansprechpersonen für sexuellen Missbrauch im Bistum, erstellt ein Gesprächsprotokoll und informiert die Stabsstelle Intervention. Die wiederum kontaktiert umgehend die Kindertagesstätte in Heppendorf. Das Erzbistum stellt bei der Kölner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs, legt das Gesprächsprotokoll bei und informiert das Landesjugendamt und das Jugendamt in Elsdorf.

Das Kölner Erzbistum hält sich bei seinem Vorgehen streng an einen Katalog kircheninterner Vorgaben: an die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.

Doch noch am gleichen Tag schmettert die Kölner Staatsanwaltschaft „die Aufnahme von Ermittlungen mangels Vorliegens eines Anfangsverdachts“ ab. Man sei der Auffassung gewesen, „dass das betreffende Kind keine belastbaren Angaben gemacht habe, die auf eine konkrete Tat hätten schließen lassen können“, erläutert Staatsanwalt Ulrich Bremer die Entscheidung. Das Erzbistum wird zwei Tage später schriftlich informiert. Stabsstellenleiter Vogt erinnert sich gut an die fassungslosen Mienen im Generalvikariat, als der Ablehnungsbescheid bekannt wurde. „Wir konnten nicht nachvollziehen, warum die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln wollte. Wir alle, auch die Jugendämter, waren überzeugt: Da ist etwas gewesen. Wir hatten die Schilderung des Mädchens. Wir hatten einen Namen, und wir wussten, dass es möglich gewesen wäre. Dem musste angesichts der Schwere der Vorwürfe und im Sinne der uns anvertrauten Menschen nachgegangen werden.“

Unterstützt von Jugendamt und Landesjugendamt legt das Erzbistum Beschwerde ein gegen die Entscheidung der Kölner Staatsanwaltschaft. Am Montag, 9. März, geht das Schreiben in die Post. Am selben Tag wird Sandra B. freigestellt.

Eine Woche später wird in der Kita eine Elternversammlung einberufen. Auf dem Podium: die Kita-Leiterin, die Gemeindereferentin, ein Psychologe sowie Vertreterinnen und Vertreter des Erzbistums und der beiden Jugendämter. Vor dem Podium: Dutzende aufgebrachte Eltern, die wissen möchten, was sie sich unter den möglichen „Grenzverletzungen“ einer namentlich nicht genannten Kita-Mitarbeiterin vorzustellen haben.

„Wir wollten nicht länger abwarten, ob und wann die Staatsanwaltschaft aktiv wird, und sind unserer Informationspflicht nachgekommen“, sagt Vogt. „Zumal davon auszugehen war, dass sich der Vorgang herumspricht.“ Man habe die Eltern dringend gebeten, im Interesse der Kinder und der Einrichtung nicht öffentlich über den Missbrauchsverdacht zu reden. Doch schon am nächsten Tag macht die Geschichte im Dorf die Runde. Der Name Sandra B. fällt. Zeitungsartikel erscheinen, der WDR berichtet.

Gerüchte im Dorf

„Man hörte überall die Gerüchte“, sagt Ortsvorsteher Dietmar Wildner. Ein Gemeindemitglied, das namentlich nicht genannt werden möchte, erinnert sich an die lebhaften Diskussionen im Dorf und in den sozialen Netzwerken. Ihm sei von Anfang an klar gewesen, dass hier ein Mensch ruiniert werde, egal, wie die Geschichte ausgehe.

Am 20. März geht das Erzbistum selber in die mediale Offensive. „Der Träger der katholischen Kindertagesstätte St. Dionysius in Elsdorf-Heppendorf hat in enger Abstimmung mit dem Erzbistum Köln eine Erzieherin vom Dienst freigestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Es besteht nach Einschätzung des Trägers und des Erzbistums der Anfangsverdacht von sexuellem Missbrauch an mehreren Kindern der Einrichtung.“

Wenig später nimmt die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen auf. „Die zeugenschaftlichen Angaben“ seien teilweise ausreichend konkret gewesen, sagt Staatsanwalt Bremer. Die Polizei vernimmt zunächst die Eltern von drei Kindern. Die Kinder selber werden später von entsprechend geschulten Psychologen befragt.

Sandra B. hat inzwischen eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Erst von ihr habe sie erfahren, was ihr im Einzelnen vorgeworfen wurde, sagt sie. „Ich hatte das Gefühl, dass die katholische Kirche mit meinem Fall zeigen wollte, dass sie in der Lage ist, durchzugreifen. Mich hat vor allem verletzt, dass man einen Menschen ohne ein anständiges Gespräch einfach fallenlässt.“ Mit Mühe beendet sie ihre Ausbildung. Geht kaum noch aus dem Haus. Nach Heppendorf traut sie sich bis heute nicht. „Weil ich nicht weiß, wie die Eltern in der Kita über mich denken. Ob sie mich verurteilen.“

Mich hat vor allem verletzt, dass man einen Menschen ohne ein anständiges Gespräch einfach fallenlässt.

Im Erzbistum weiß man, welche Folgen ein Missbrauchsverdacht für die Beschuldigten haben kann. „Was wir auch tun, wir geraten unter Rechtfertigungsdruck“, sagt Vogt resigniert. „Wenn wir nicht rechtzeitig eingreifen, heißt es, wir vertuschen etwas. In diesem Fall wurde uns vorgeworfen, womöglich überreagiert zu haben. Doch für uns stand das Wohl der Kinder im Vordergrund.“

In der Kita will niemand mehr über die Vorfälle sprechen. Petra Pluwatsch

Am 15. Mai 2015 stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. „Die durchgeführten Ermittlungen haben keinen genügenden Anlass geboten, Anklage zu erheben“, erklärt Staatsanwalt Bremer. Das Erzbistum teilt den Eltern mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen Sandra B. bestehe. Nicht alle glauben das.

Es gibt in diesem Fall nur Verlierer. Oliver Vogt, Interventionsbeauftragter des Erzbistums Köln

Sandra B. ist inzwischen aus der Kirche ausgetreten. In der Kita will niemand mehr über die Vorfälle sprechen. „Es gibt in diesem Fall nur Verlierer“, sagt Oliver Vogt.

 

 

 

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