Werte Alte und alte Werte

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Diesmal geht es um ein partizipatives intergeneratives Begegnungsprojekt, das aus dem Ruder läuft.

Hier gibts den Artikel als PDF: Rechthaber_#4_2021

„Ich glaub, da kommen die Ömmakes!“ Cäcilia lauert schon seit einer halben Stunde in der Eingangshalle, um die Gäste für den heutigen Oma-Opa-Tag als erste zu erkennen. Freundlich winken zwei Personen dem Kind zu – doch es sind nur die nicht mehr ganz jungen Eltern von Sebaldus aus der Kröten-Gruppe.

„Aber Cäci, unsere Omas und Opas sind doch viel älter“, erklärt Erzieherin Serena schnell, „die haben schon ganz viel erlebt, und deswegen können sie so toll von früher erzählen.“

„Wie sie die Dinosaurier verjagt haben?“ fragt Luan.

Da klingelt es, und kurz darauf werden etliche Rollatoren ins Foyer geschoben.

„Herzlich willkommen zu unserem ersten Oma-Opa-Tag“, sagt Serena salbungsvoll, als die älteren Herrschaften jeweils mit einer Vierergruppe Kinder an den Tischen sitzen. „Wie Sie wissen, haben viele Kinder heute keine Großeltern mehr vor Ort…“ – schockiertes Aufstöhnen unter den Senioren – „und deswegen ist es so schön, dass wir Sie vom Seniorentreff Rüstig&Lustig gewinnen konnten, uns aus ihrem laaangen Leben zu erzählen. Die Kinder haben viele Fragen gesammelt…“

Luan nestelt aufgeregt an seinem Hosenbund herum.

„Na, dann schieß mal los, Jong“, sagt ein Herr mit Schiebermütze, „wat willste wissen?“

„Also, ich will wissen, ob ihr noch die Dinosaurier mitgekriegt…“

„Kriech? Da kann isch dir abba wat erzähln vom Kriech! Allso, dat war so: Isch hatte ne Panzerfaust, unn jläisch dem ääste Engländer, der da op misch zukomm is, hann isch de Kopp wechjeschoss…“

Begeistert imitiert Noel Pistolenschüsse. Serena interveniert schnell: „Sie haben doch auch viele spannende Sachen über Tiere zu erzählen, Herr Manderscheidt war nämlich Förster…“

„Sischer, passionierter Jäger war isch. Isch hatte ne Jagdflinte, unn jläisch dem ääste Hirsch, der mir da vort Visier jekomm is…“

Gut, dass es an den anderen Tischen friedlicher zugeht. Gebannt hängen die Kinder an den faltigen Lippen von Frau Pöhlke, die gerade Höhepunkte ihrer Tätigkeit im Gemeindekindergarten vor 50 Jahren Revue passieren lässt.

„War es früher schöner oder heute?“ fragt Serena höflich, und Frau Pöhlke gesteht offenherzig: „Früher war es gemütlicher, da gab es nicht so viele Ausländerkinderchen.“

„Sind Auskinderländerchen böse?“ will Dilek wissen.

Ob Herr Manderscheidt inzwischen seine Jagdgeschichten beendet hat? Nein, der berichtet gerade von der Häutung eines Feldhasen – langweilig!

„Hast du nun Dinos getötet oder nicht?“ quäkt Luan dazwischen.

„Unterbrisch misch nit, jonge Fründ“, droht der alte Knabe, „sonst…“ Und mit kräftigem Seniorengriff zupft er, vielleicht um historische Bestrafungstechniken authentisch zu vermitteln, an Luans Ohr. Aua!

____ Lars Ihlenfeld — Kitarechtler, antwortet:

Ein tiefergehendes Vorgespräch wäre sicher sinnvoll gewesen. Schon weil die Kita per Betreuungsvertrag die Fürsorgepflicht für die Kinder übernimmt und dementsprechend auch bei Fehlverhalten Dritter in der Verantwortung bleibt. Ersatzansprüche wegen der Verletzung des Betreuungsvertrags oder Schmerzensgeldansprüche bei schlechtem Benehmen muss die Kita zwar nicht befürchten. Aber die Kita-Aufsicht, die für das Kindeswohl in den Einrichtungen ihres Bezirks zuständig ist, könnte möglicherweise empfindlich reagieren, wenn Eltern von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Vorfall bei der Kita-Aufsicht zu melden.

Sofern es sich beim Fehlverhalten von Gästen wie der Rollator-Gang um Einzelfälle „körperlicher Züchtigung“ und „Ausländerfeindlichkeit“ handelt, die zudem im Rahmen eines sonst sehr willkommenen Projekts von Dritten verübt wurden, muss Serenas Team zwar nicht um die Betriebserlaubnis bangen, obwohl hier Verstöße gegen Paragraf 1631 Abs. 2 BGB (Recht auf gewaltfreie Erziehung) und das Gebot zur gesellschaftlichen Integration zu konstatieren sind. Denn erst wiederholte Verstöße und die fehlende Bereitschaft zur Behebung oder Vermeidung in der Zukunft könnten zur Erteilung von Auflagen (Paragraf 45 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII) und im Extremfall zu einem Entzug der Erlaubnis (Paragraf 45 Absatz 7 SGB VIII) führen.

Nicht ganz unwahrscheinlich ist aber, dass die Aufsicht, wenn sie von dem „Rollator-Gate“ erfährt, den Vorfall als Anlass für eine örtliche Prüfung (Paragraf 47 SGB VIII) nutzt, was im Zweifelsfall zumindest eine Menge zusätzlicher Arbeit bedeuten kann: Das pädagogische Konzept und das Kinderschutzkonzept entsprechen vielleicht nicht mehr aktuellen Standards. Oder die untersuchende Mitarbeiterin der Behörde findet zu wenig Einträge im Unfallbuch, was sie misstrauisch stimmt und vermuten lässt, in der Einrichtung könnte etwas vertuscht worden sein…

Serenas Leiterin ist auf jeden Fall zu raten, proaktiv die für ihre Einrichtung zuständige Behörde über den misslungenen Start des Projekts zu informieren. Dann ist die Chance am höchsten, dass die Sache eine amüsante Anekdote in der Akte bleibt.

 

Text: Michael Fink und Lars Ihlenfeld

Foto: derProjektor / Photocase

ist Jurist, dreifacher Vater, Wald­kindergarten-Gründer und Mitglied des Leitungsteams der Kita Sandvika in ­Hamburg-Altona

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