Auf diesen Seiten singen Bäume, tanzen Käfer und streiten Jurist:innen für die Würde der Natur.
Gibts natürlich auch als PDF: Panorama_#3_2025
wamiki-Hitliste
Was singt ihr so zum Heftthema? Mein Freund, der Baum? Heidi? What A Wonderful World? Oder ganz was Eigenes in der Natur?
Die wamiki-Hitliste zum Mitträllern, Staunen und Grübeln gibt es hier:
Gärten des Grauens
Ordnung, Sauberkeit, kein Moos weit und breit:
Der deutsche Traumgarten bleibt oft ein Albtraum für Artenvielfalt.
Ulf Soltau dokumentiert die Lieblingsgärten von Schotterfreund:innen und Geröllheimer:innen – mit scharfem Blick und trockenem Humor.
Ulf Soltau: Gärten des Grauens – und, weil’s so schön grausig ist, gleich noch die Fortsetzung: Noch mehr Gärten des Grauens.
Käfalphabet
Schon als Kind liebte Marie Parakenings Käfer – und hat ihnen ein ganzes Alphabet gewidmet. wamiki-Leser:innen kennen Marie als Erfinderin der Bilderrätsel. Auf Wunsch fertigt sie das Käfalphabet auch als Siebdruck an. Mehr: https://www.marieparakenings.com
Weihnachtlich glänzt der Wald
Eines der bekanntesten Lieder von Eduard Ebel (1839–1905) in der aktuellen wamiki-Lieblingsversion:

Welche Musik ist am besten für Pflanzen?
Überraschend, aber wissenschaftlich belegt: Pflanzen wachsen besser mit klassischer Musik. Die sanften, harmonischen Klänge von Mozart oder Beethoven regen offenbar das Pflanzenwachstum an. Denn Pflanzen reagieren nicht nur auf Licht und Wasser, sondern auch auf Schallwellen. Mehr Studien und Tipps dazu gibt’s hier: 
Die Rechte der Pflanzen
Nicht nur Menschen und Tiere, auch Pflanzen haben Rechte. Seit zwei Milliarden Jahren verwandeln sie den blauen Planeten in eine grüne Insel im All.
Höchste Zeit, ihnen rechtlichen Schutz zu geben – schließlich sichern sie unser Überleben.
Der italienische Pflanzenforscher Stefano Mancuso hat ein Manifest mit Pflanzenrechten entworfen: Pflanzen sind die älteste und größte Lebensgemeinschaft der Erde – über alle Grenzen hinweg. Ohne sie kein Leben. Warum also keine Rechte für sie?
Stefano Mancuso: Die Pflanzen und ihre Rechte – Eine Charta zur Erhaltung unserer Natur.
Hättste das gedacht? – Rechte der Natur
Die Vorstellung der Natur als Rechtsträgerin ist längst keine utopische Idee mehr. Vom Amazonas bis Bayern: Weltweit werden Flüsse, Wälder und Ökosysteme zu Rechtspersonen erklärt – inspiriert von indigenem Wissen und ökologischer Gerechtigkeit.
Ecuador war 2008 das erste Land, das Naturrechte in seine Verfassung aufnahm. Bolivien folgte mit den Gesetzen über die „Rechte der Mutter Erde“.
In Neuseeland erhielten einzelne Naturgebiete wie der Whanganui River und der Te Urewera Nationalpark den Status juristischer Personen – sie können also rechtlich vertreten werden. Auch Uganda (Umweltgesetz 2019) und Panama (Gesetz 2022) erkennen die Natur als Rechtsträgerin an. In Indien erklärten Gerichte Flüsse wie Ganges und Yamuna zu Rechtspersonen. Ähnliche Entwicklungen finden sich in Kolumbien, Mexiko und weiteren lateinamerikanischen Staaten. In Spanien, den USA und Kanada entstehen auf lokaler Ebene Initiativen, die Ökosysteme juristisch schützen. Zwar gelten diese Rechte oft nur für bestimmte Flüsse, Wälder oder Regionen, doch weltweit wächst die Bewegung, die Natur als eigenständige Rechtsperson versteht – als Grundlage für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zwischen Mensch und Mitwelt.
Auch in Deutschland gewinnt diese Idee an Bedeutung
Das Netzwerk „Rechte der Natur“ und der gleichnamige Verein fördern den öffentlichen Diskurs, initiieren Petitionen und setzen sich für die Anerkennung von Natur – etwa Flüssen oder Ökosystemen – als Rechtssubjekt ein. Ein bedeutender Schritt ist das Volksbegehren „Rechte der Natur“ in Bayern, das fordert, den Begriff „Mitwelt“ in die Landesverfassung aufzunehmen. Damit soll der Staat stärker in die Verantwortung für ökologische Belange genommen werden.
In der Rechtsprechung zeigen sich ebenfalls neue Ansätze: Das Landgericht Erfurt erkannte 2024 in einem Umweltverfahren erstmals indirekt Rechte der Natur an – gestützt auf die Europäische Grundrechte-Charta. Ein bemerkenswerter Präzedenzfall.
Zudem wird politisch über eine Erweiterung des Grundgesetzes um eine ökologische Dimension diskutiert, etwa durch die Anerkennung einer
„Würde der Natur“.
Parallel dazu stärkt die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes den langfristigen Natur- und Artenschutz.
Foto: Erik Neumann | studio luxabor





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