Mein Erziehungspartner will sich verändern

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Diesmal geht es darum, ob Eltern Veränderungen des Kita-Konzepts hinnehmen müssen oder nicht.

Es ist mucksmäuschenstill im abendlichen Gruppenraum. 30 Elternteile hocken auf den Stühlchen, in den Köpfen die Worte aus dem Einladungsschreiben: Sonderelternabend… wichtige Veränderung… konzeptioneller Neuanfang… partizipative Prozesse. Alle fragen sich:

Was wird Helga uns da gleich verkünden? Nur Sören denkt: Gibt’s danach Feierabendbier?

Endlich geht es los. Helga holt tief Luft: Atmung kontrollieren! Sie versucht, allen Eltern so ins Gesicht zu schauen, wie neulich im Coaching geübt. „Unser Kindergarten steht vor einer großen Veränderung“, hebt sie an. „Die letzte Evaluation hatte ergeben, dass wir uns mehr mit Partizipation beschäftigen müssen. Wir haben uns beraten und finden, dass wir als ersten Schritt zur Mitbestimmung unser Konzept öffnen. Das heißt: Die Kinder können sich Räume und Spielpartner aussuchen, können entscheiden, mit wem sie Mittag essen und ob sie einen Mittagsschlaf benötigen. Ich denke, diese Veränderung trifft die Bedürfnisse Ihrer Kinder.“ Helga räuspert sich, schaut mit dem Coaching-Blick in die Runde und fragt: „Möchten Sie dazu etwas sagen?“

Wenn ich die Kinder bloß ein einziges Mal so ruhig bekäme wie jetzt die Eltern, denkt Helga in die Grabesstille hinein. Zwei Straßen weiter fährt die M12 vorbei. Deutlic

h hört man auch das Zischeln des Kaffees am Deckel der Thermoskanne.

„Erfreulich ist ja“, bricht Gunnar das Schweigen, „dass auch Sie durchaus – ähem! – Verbesserungspotenziale sehen. Allerdings sehen wir Eltern diese nicht unbedingt – hüstel! – in einem Zuviel an Struktur. Sollten wir nicht gerade die wichtigen Gruppenstrukturen bewahren und gemeinsam beraten, wo wirklich etwas verbessert werden könnte?“

„Zu unserer ‚Flohkiste ‘ passt dieser Öffnungs-Quatsch nicht“, konkretisiert Johanna.

Helga greift ein: „Das bisherige Konzept entspricht leider nicht mehr dem aktuellen pädagogischen Stand. Das hat auch unsere Evaluatorin gesagt. Und Sie als Eltern haben ein Recht auf zeitgemäße, moderne Pä…“

Gunnar unterbricht: „Wenn es darum geht – kein Problem. Wir bestätigen Ihnen gerne schriftlich, dass wir darauf verzichten, unsere Kinder nach dem aktuellen Konzept betreuen zu lassen und lieber so eine Art… Wie sagt man…“

„Retro-Pädagogik“, schlägt Holger vor. „Oder ist das Vintage-Pädagogik?“

„Ich würde es das Manufactum-Prinzip der Pädagogik nennen“, bringt Susi ein. „Die guten Erziehungsmethoden – es gibt sie noch!“

„Klingt klasse“, ist man sich einig. Da ertönt Manfreds Bass: „Hiermit zur Wahl gestellt…“, alle Eltern heben die Hand, „und angenommen!“

Als Helga protestieren will, sagt Anke scharf: „Sie reden immer nur von Partizipation. Jetzt haben Sie sie!“

____ Lars Ihlenfeld — Kitarechtler, antwortet:

Wir würden dringend empfehlen, eine einstweilige Verfügung gegen die in Kampfabstimmung erwirkte pädagogische Rückwärtsrolle zu beantragen.

Nicht nur im Rahmen einer pädagogischen Evaluation spielt Partizipation eine Rolle. Es geht dabei auch um hard facts, genauer: um die Betriebserlaubnis. Paragraf 45, Abs. 2, Nr. 3 SGB VIII enthält seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. 1. 2012 die Bedingung für die Erteilung und die Aufrechterhaltung der BE (wie der Profi sagt), dass Verfahren zur Beteiligung (und Beschwerde) in eigenen Angelegenheiten konzeptionell verankert und natürlich auch gelebt werden. Weiterer Konkretisierungen hat sich der Gesetzgeber enthalten und damit den Trägern weitestgehend Freiheit bei der Ausgestaltung dieser Vorgabe gelassen. Es besteht aber Einigkeit, dass die Kinder mindestens bei den Grundbedürfnissen – zum Beispiel „Bin ich so müde, dass ich schlafen will?“ und „Was und wie viel möchte ich essen?“ – selbst entscheiden, Schlaf und Essenfassen also nicht über ihre Köpfe hinweg angeordnet werden. Da die Kita „Flohkiste“ offenbar auch an diesen Stellen Nachbesserungsbedarf in Sachen Partizipation hat, dürfte eine Änderung für den Bestand der Einrichtung existenziell sein und der Änderungsbedarf das Retro-Bedürfnis – eventuell ein Ausgleich für heimische Grenzenlosigkeiten? – deutlich überwiegen.

Wie aber sähe es mit weniger dringlichen konzeptionellen Änderungen aus?

Das pädagogische Konzept wird – ob ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart – Teil des Betreuungsvertragsverhältnisses zwischen Sorgeberechtigten und Träger. Damit ist es auch Grundlage der pädagogischen Arbeit, die die Eltern vom Träger und seinen Fachkräften verlangen können. Dem Träger steht es allerdings im Rahmen seiner grundgesetzlich verankerten „Berufsfreiheit“ – Art. 12 GG – offen, das zu ändern. Nach Verabschiedung wird auf dieser neuen Basis betreut und gefördert. Den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten steht dann gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu.

Die meisten Kita-Gesetze der einzelnen Bundesländer sehen leicht variierende Formen der Mitwirkung beziehungsweise Beteiligung vor. So will zum Beispiel das Berliner KitaFöG, dass Eltern „in Fragen der Konzeption und deren organisatorischer und pädagogischer Umsetzung (…) zu beteiligen“ (Paragraf 14, KitaFöG) sind.

Beteiligung heißt allerdings nicht Mitbestimmung. Darf ich mich beteiligen, muss mich der Träger – wie Helga das gemacht hat – über geplante Änderungen informieren und meine Hinweise zur Kenntnis nehmen. Danach richten muss er sich aber nicht.

Eine Ausnahme von dieser Beschränkung der Eltern-Rechte auf die oben genannte Mitwirkung bietet Sachsen-Anhalt seinen Eltern mit Kita-Kindern. Das anhaltinische Kifög kennt das Institut des Kuratoriums (Paragraf 19). Es setzt sich aus Elternvertretern, der Leitung und einer Vertreterin des Trägers zusammen und hat unter anderem bei der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten, bei der Änderung der Art und des Umfangs der Verpflegung und auch bei der Änderung der Konzeption ein echtes Mitbestimmungsrecht. Danach ist die Umsetzung einer konzeptionellen Änderung tatsächlich von der Zustimmung dieses Gremiums abhängig.

Auf einem einfachen Elternabend jedoch, auch wenn er noch so viele „Sonder-“ davor hat, können nicht in ein Gremium gewählte oder mit einem Amt ausgestatte Eltern keine wirksame Änderung des Konzepts erzwingen.

Zusammenfassend lässt sich mithin feststellen, dass der einzureichende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die adhoc-Änderung des Konzepts der „Flohkiste“ schon wegen Verfahrensfehlern hinreichend Aussicht auf Erfolg hätte.

 

Text: Michael Fink und Lars Ihlenfeld

 

Foto: jock+scott / photocase.com

Hart, härter, Herta!

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Diesmal geht es um die Grenzen von Körperlichkeit: Wann wird aus beruhigendem Festhalten oder Knuddel-Kampf ein Übergriff? Weiter lesen…

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Das Recht auf Affenscheiße

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Diesmal geht es um das Recht am eigenen Bild. Weiter lesen…

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Mega-Ärger mit der GEMA

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Diesmal geht es darum, wie man Ärger mit der GEMA1 vermeidet.

„Ich kann dieses ewige ›Laterne, Laterne‹ nicht mehr hören“, erklärt Hannes. „Deshalb habe ich zum bevorstehenden Lichterfest ein – räusper, räusper – eigenes Kita-Lichterlied geschrieben. Wollt ihr es mal hören?“ Die Elternabendrunde nickt demütig, und Hannes liest sein Werk vor:

„Abends los zur Lichternacht,

bis die LED schlappmacht!

Lichter an! Einfach raus!

Keiner zieht die Jacke aus!

Alle, die schon windelfrei,

sind heut mit dabei!“

„Ganz allerliebst“, freut sich Silvie. „Echt nice“, finden die bärtig-brilligen Väter von Lennox, Gretchen und Isis. Nur Malte sagt versonnen, der Text erinnere ihn an irgendetwas. „Egal“, beendet er sein Grübeln und fragt: „Gibt’s dazu schon eine Melodie?“

Die sei ihm zugeflogen, als er den Text verfasst habe, sagt Hannes und verspricht, die Erzieherinnen zu unterstützen, wenn sie das Lied mit der Gruppe einüben. Vielleicht komme man damit sogar groß raus, zum Beispiel bei You Tube…

„Wir ziehen durch die Straßen und die Parks dieser Stadt“, ertönt es kaum drei Wochen später aus den Kinderkehlen, „das ist unsre Nacht, wie für Raupenkinder gemacht, oho, oho!“

Gut, dass Erzieherin Heike drei Akkorde auf der Gitarre spielen kann, denn so richtig haben die Kinder die Melodie noch nicht drauf. Später sorgt der Song nicht nur in der Kita für Furore. „Total fresh“ sei der „Showact“ der Raupenkinder, findet der zum Lichterfest eingeladene und mitgelaufene Onkel von Lennox und meint, er könne sich durchaus vorstellen, die Gruppe mal in sein Tonstudio einzuladen, ganz unverbindlich.

„Krassikowski“, entfährt es Kita-Urgestein Helga. „Die Raupen stürmen die Charts!“

„Schon zwölftausendvierhundertelf Follower“, staunt Silvie drei Wochen darauf. Das Youtube-Video der Raupenkids ist der Hit. Obwohl es allmählich nervt, dass die Kinder die kompletten Strophen unaufhörlich vor sich hin trompeten: „Wir sind unzertrennlich, denn wir sind die Raupen! Unsren Raupenraum, den teilen wir! Komm, wir gehn aufs höchste Klettergerüst der Welt und halten uns einfach fest, dass keiner runterfällt…“

Es klingelt – die Post! Helga geht zur Tür, betritt wenig später mit stolzer Miene den Gruppenraum und präsentiert einen verschlossenen Umschlag: „Kinder, jetzt werden wir richtig berühmt! Das ist bestimmt unser erster Plattenvertrag. Und gleich von diesem tollen Label, hier steht’s: GEMA! Mal lesen, was sie schreiben…“

§ § § §

____ Lars Ihlenfeld — Kitarechtler, antwortet:

Helgas Freude über den potenziellen Plattenvertrag wird wohl nur bis zur Öffnung des Briefumschlages währen. Der Grund des GEMA-Liebesbriefes ist folgender: Jeder Betrieb, der zum Beispiel Hintergrundmusik in den Geschäftsräumen abspielt oder der Öffentlichkeit Musik in anderer Art und Weise zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Das heißt übersetzt: zahlen.

Was ist bei der neuen Komposition des Liedes „Abends los zur Lichternacht“ schief gelaufen? Müsste Hannes mit seinem eigens komponierten Hit – der GEMA sei Dank – nicht ordentlich Geld verdienen? Grundsätzlich schon, wenn Hannes sich während des Komponierens nicht die Noten und Textpassagen von Helene geschnappt hätte, ob bewusst oder unbewusst.

Die zentrale gesetzliche Regelung findet sich in Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 des Urhebergesetzes (UrhG). Urheberrechtlich geschützt sind demnach alle Werke der Musik, sofern es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Dies ist bei Liedern und Noten immer der Fall und heißt für Hannes: Covern oder Bearbeiten eines bereits nach dem Urhebergesetz geschützten Werkes kommt bei der GEMA nicht ohne weiteres gut an und ist zudem noch strafbar. Was droht? Eine saftige Geldstrafe oder – je nach Ausmaß – sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Was muss Hannes beachten, wenn er Singer/Songwriter sein möchte, sein Talent sich jedoch in Grenzen hält? Hannes kann selbstverständlich Lieder nachsingen, nachspielen oder eigene Versionen zusammenbasteln. ABER: Das deutsche Urheberrecht basiert auf einem Prinzip, welches bereits veröffentliche Kompositionen, deren Rechte auch von einer Verwertungsgesellschaft (GEMA) für den Urheber wahrgenommen werden, von jedem ohne besondere Genehmigung nachgesungen oder gespielt werden dürfen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Urheber, die Helene, an dieser Nutzung beteiligt wird.

Wie kann Hannes mit seinem Superhit doch noch berühmt werden?

Indem er der GEMA meldet, dass er eine neue Version des Megahits „Atemlos“ produziert hat, und vorbildlich seine Lizenzgebühren zahlt, die dann anteilig an Helene gehen.

Hannes geht mit den Raupen bei der ganzen Sache nicht leer aus. Sollte doch eines Tages Post von einer Plattenfirma ins Haus flattern, bleibt den Raupen der Einnahmen-Anteil der Plattenfirma. Sollten die Raupen mit dem Hit auf Welttournee gehen und in ausverkauften Stadien auftreten, sacken sie die Gage ein. Es wertet die Kita-Kasse eventuell ungemein auf, wenn man die GEMA beteiligt.

Aber handelt es sich wirklich um eine reine Coverversion des Ohrwurms? Es könnte nämlich auch eine sogenannte Bearbeitung sein.

Nun will Hannes bestimmt wissen, was der Unterschied ist. Der Unterschied besteht in der Abwandlung des Textes und – soweit ich das beurteilen kann – vielleicht auch in einer kleinen Abweichung der Noten? Es handelt sich eben nicht nur um reines Nachsingen oder Nachspielen. Aber auch bei einer Bearbeitung ihres Hits hat Helene die Urheberrechte inne. Ließ Hannes eigene künstlerische Ideen in die Bearbeitung einfließen, muss er natürlich zumindest für diesen Anteil seine Rechte behalten.

Die Anteile der Urheberrechte, die Helene an der bearbeiteten Version noch zustehen, verringern sich somit im Gegensatz zur Alternative des Nachsingens. Aber Vorsicht! Eine Bearbeitung ist nicht ohne Helenes Zustimmung erlaubt. Schließlich könnte die bearbeitete Version so schlecht sein, dass Frau Fischers Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden. Und was droht dann? Schadenersatzansprüche! Selbst wenn nicht gleich die drastischsten Folgen für Helene eintreten, muss sie nicht dulden, dass ihr Werk abgewandelt wird, denn schließlich war „Atemlos“ ihr ultimativer Hit.

Die ganze oben dargestellte Problematik trifft die Raupen allerdings nur, weil sie ihr Werk veröffentlicht haben. Hätten sie ihr Liedchen lediglich in der Kita gesungen und es keiner breiten Öffentlichkeit (!) zugänglich gemacht, wäre dies unproblematisch möglich gewesen, denn schließlich kann man im stillen Kämmerchen singen, tanzen, komponieren und dazu auch bestehende Werke nutzen, so viel man will.

Das Schlüsselwort ist somit immer die Öffentlichkeit. Öffentlichkeit bedeutet, dass Lieder nicht vor einem bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis aufgeführt werden, sondern grundsätzlich für jedermann zugänglich sind, der nicht mit dem Vortragenden durch eine persönliche Beziehung verbunden ist.

Doch sogar die GEMA macht hier Abstufungen. Eine öffentliche Veranstaltung liegt schlussendlich nur vor, wenn die Vortragenden – in unserem Fall also die Kinder und Erzieherinnen – etwas absichtlich und gezielt aufführen, um dritten Personen Zugang zu einem nach wie vor geschützten Werk zu verschaffen. Öffentlich heißt: Eine Bühne vor der Kita aufbauen und ohne Beschränkung des Zutritts loslegen. Mit dem Singen beim Laternenumzug wird es also tatsächlich schon problematisch.

Ähnlich sieht es aus, wenn man gerne ganz akkurat nachsingen möchte und dazu die exakten Noten und Texte vervielfältigt (kopiert) benötigt. Soweit Werke noch unter den Schutz des Urheberrechts fallen, also nicht „gemeinfrei“ sind, dürfen sie nicht ohne weiteres vervielfältigt werden. Kopien kosten!

Im Kita-Bereich ist das etwas misslich geregelt. Einige Bundesländer haben Pauschalvereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften, so dass sich die Einrichtungen grundsätzlich keine Sorgen machen müssen, wenn sie Liedtexte kopieren und an die Kinder weitergeben. Ist dies jedoch nicht der Fall, muss tatsächlich Geld abgedrückt werden. Unbedachtes Kopieren ohne Lizenzvereinbarung ist also zu vermeiden, wenn man im „falschen“ Bundesland wohnt.

 

Text: Michael Fink und Lars Ihlenfeld

Illustration: studio luxabor

 

 

1 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verviel­fältigungsrechte (GEMA) ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Sie verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von mehr als 68.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern) sowie von über 2 Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.

Good-bye, Johnny?

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Diesmal: Welche Möglichkeiten gibt es, sich von Luschen oder Kotzbrocken im Team zu trennen? „ Johnny, alter Atze, du auf dem Spielplatz? Hast du ne Frau mit Mehrlingen aufgegabelt? Oder warum hängst du hier mit dieser Kindermeute ab?“ „Lach nicht, Alta! Ick bin jetze Azia. Da kiekste, wa?…

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Das Tegeler Kitasägenmassaker

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Michael Fink stellt sie. Diesmal: Ist geregelt, welche Werkzeuge zu gefährlich für Kita-Kinder sind?

Zack! Aaron sticht zu, und alles ist übersät mit roten Spritzern. Nochmal zack! Mitten in den Bauch trifft er, ein blutrotes Loch reißt auf. „Uuund jetzt, du Schurke“, zischt Aaron mit Gruselstimme, „sind deine Arme ab! Sägesägesägesäge!“ Den Körper seines Opfers überziehen dunkelrote Schichten. Fingerfarbenrot. „Fertig gemalt?“ fragt Erzieherin Tine und legt das Bild in den Stapeltrockner. „Willst du noch ein Blatt?“

„Ich würde den Jungen an deiner Stelle mal zu etwas Sinnvollerem motivieren“, rät Tines Kollegin Gundi, die sich am Nebentisch mit Selma und Alma über eine offenbar langwierige Prickelarbeit beugt. „Kein Wunder, wenn der hier Scheibe spielt.“

„Na gut“, meint Tine milde, „dann werkeln wir jetzt was, Aaron. Wollen wir am Holzpferd weiterbauen? Hol doch mal die Japansäge.“

„In dem Zustand würde ich den Jungen nicht sägen lassen“, findet Gundi. „Überhaupt, diese Japansägen! Die sind so scharf! Wie schnell ist da ein Fingerchen ab.“

„Okay“, murmelt Tine. „Sägen entfällt dann wohl. Mit den lahmen Laubsägen kriegt man ja kein Holzbrett durch. Wie ist es, Aaron? Wollen wir die Beine vom Pferd festnageln?“

„Hämmern? Würde ich nicht machen, wenn du mich fragst“, rät Gundi. „In der Kita in Sprockhövel, in der ich 1971 zur Ausbildung war, hat sich damals einer fast das Nasenbein zerdeppert. Kam haarscharf mit’m Schrecken davon. Aber wenn du auf Risiko stehst – bitte!“ Tine verdreht die Augen. Aaron sieht es, Gundi nicht. „Jungs, dann wird eben geklebt. Aaron und Lino, steckt ihr mal die Heißklebepistole rein?“

„Ich würde ja“, ertönt es abermals vom Prickeltisch, „diese Leimpistolen verbieten, ganz ehrlich. Neulich, als ich nach Feierabend die Muttertags-Gestecke zu Ende kleben musste, habe ich mich fast verbrannt. Was so eine gefährliche Waffe im Kindergarten zu suchen hat, ist mir schleierhaft.“

Tine atmet tief durch und verkündet, ironisch lächelnd: „Jungs, wir nehmen Klebeband! Selma und Alma, wenn ihr keine Lust mehr zum Prickeln habt, könnt ihr gerne mitmachen.“

Aaron, Selma, Alma und Tine versuchen, die Beine mit Packband am Pferdekörper zu befestigen – mit mäßigem Erfolg. Als das gerade angeklebte Vorderbein plötzlich abfällt, kann Selma es gerade noch auffangen, stößt dabei aber an Linos Po. Der verliert das Gleichgewicht und kann sich gerade noch an Alma abstützen, die das Klebeband in Streifen schneidet. Alma erschrickt, zuckt und sticht mit der Schere in Tines Unterarm. „Aua!“ Blut tropft, und Selma sucht in der Rollenspielecke nach dem Arztkoffer. Da erklingt Gundis Stimme vom Nachbartisch: „Ich würde ja an deiner Stelle lieber gar nicht erst solche gefährlichen…“

„An deiner Stelle würde ich jetzt mal die Klappe halten!“ brüllt Tine. „Sonst klaue ich mir an meiner Stelle deine Prickelnadel! Und was ich damit tun würde, das würde ich niemandem wünschen!“

§ Stopp! Auseinander! Ich würde an der Stelle von Lars Ihlenfeld nicht darauf eingehen, ob Tine sich jetzt der Nötigung oder gar des Kolleginnenmords mit Vorwarnung schuldig macht. Lieber würde ich an seiner Stelle erklären, ob es statt „Ich würde…“ verlässlichere rechtliche Empfehlungen gibt, welche Werkzeuge man mit Kita-Kindern welchen Alters nutzen kann. Bitteschön!

_____ Lars Ihlenfeld — Kitarechtler, antwortet:

Wenn Tine und Gundi Zombiefilm-Szenen mit fehlenden Körperteilen vermeiden wollen, sollten sie bei Bastelarbeiten auf die Beschaffenheit der Werkzeuge, die jeweilige Tätigkeit und die Stimmung der Kinder vor dem Muttertags-Sonntag oder dem Nikolaustag achten.

Ab dem 4. oder 5. Lebensjahr können Alma, Aaron und Selma lernen, mit speziellen Werkzeugen Holz zu bearbeiten. Ab diesem Lebensalter dürfte die allgemeine Einsichtsfähigkeit, die Bereitschaft, sich an Regeln zu halten, und auch die Fähigkeit, Gefahren beim Umgang mit Werkzeugen abzuschätzen, ausreichend ausgebildet sein.

Da wären wir schon beim ersten wichtigen Punkt: Tine und Gundi müssen Alma & Co. vorab genau erklären, wie mit den jeweiligen Werkzeugen umzugehen ist, wie man sie benutzt, und die Kinder auch auf Gefahren hinweisen, die entstehen, wenn sie sich den Vorgaben der Erwachsenen widersetzen. Von elektrischen oder elektronischen Werkzeugen sollten Tine und Gundi grundsätzlich Abstand nehmen, weil die Schnelligkeit dieser Geräte und deren Stärke Alma, Selma und Aaron überfordern könnten. Die Heißklebepistole sollten also vorsichtshalber nur Tine und Gundi benutzen.

Eine Orientierung für die vorherige Einweisung in den Gebrauch der Werkzeuge liefern die Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Weiterhin sollte man die Altersempfehlungen für den Gebrauch der Werkzeuge beachten, jedoch immer mit dem Blick auf das einzelne Kind. Wie es scheint, hat Gundi richtig erkannt, dass Aaron eher auf Action aus ist als Alma und Selma.

Was konkret erlaubt ist und was nicht, lässt sich also pauschal nicht beantworten. Man kann sich lediglich an den oben erwähnten Tipps orientieren und beachten, mit wie vielen Kindern man arbeitet, wie einsichtig sie sind und ob sie Gefahren schon abschätzen können. Darüber hinaus empfiehlt es sich zu bedenken, was im Rahmen der obliegenden Aufsichtspflicht überhaupt ohne Risiken umsetzbar ist. Zwar mag Gundi Recht haben, dass eine Säge (derzeit!) nicht das richtige „Spielzeug“ für Aaron ist. Aber das schließt den Umgang mit der Säge in der Kita natürlich nicht grundsätzlich aus. Will Tine mit Aaron das Pferd weiter bearbeiten, muss sie das Sägen wohl selbst übernehmen oder mit ihm zusammen werkeln. Mit einem Hammer dürfte es ähnlich sein. Je nachdem, um welche Art von Hammer es sich handelt, eignet sich so ein Werkzeug für Gruppenarbeiten nur, wenn Erwachsene mittun.

Es ist, wie so oft: Leider gibt es keine allgemeingültige Auf­listung, welche Spiel- und Werkzeuge in der Kita definitiv von den Kindern benutzt werden dürfen und welche eher ungeeignet sind. Aber kann man es schaffen, im Kita-Alltag immer die richtige Einschätzung zu treffen? Ja, man kann das. Die Rechtsprechung ist hier großzügig und gewährt Fachkräften einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung ihrer pädagogischen Arbeit. Doch da das menschliche Gedächtnis in der Regel ein wenig verlässliches Werkzeug ist, empfehlen wir dringend, nach einem Unfall mit Säge & Co. kurz zu notieren, aus welchem Grund man welchem Kind die Nutzung erlaubt hatte.

Illustration: studio luxabor

In Heft 2/19 wird es darum gehen, wie sich Mega-GEMA-Ärger vermeiden lässt.

Dann schreiben Sie uns. Wir leiten die Fragen weiter.

Unter Schelmen mit Helmen

Hier werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt. Micha Fink stellt sie. Diesmal: Helmpflicht in der Kita – ja oder nein? „Sieht doof aus.“ Missvergnügt betrachtet Marco sein Spiegelbild. Genauer gesagt: dessen oberen Abschluss. Statt der semmelblonden, seit kurzem cool frisierten Haare sitzt da dieses Plastikding, das ganz bestimmt den Kopf schützt, aber Marco wie ein…

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Müssen wir reden?

In dieser Rubrik stellt Micha Fink Rechtsfragen aus dem Kita-Alltag. Lars Ihlenfeld beantwortet sie. Oh, ein neuer Zettel hängt am Elternbrett! „Liebe Eltern“, liest Dr. Pogge für alle umstehenden Miteltern gut vernehmlich vor, „wir möchten Sie ab sofort halbjährlich zum Elterngespräch einladen, um uns regelmäßig mit Ihnen über die Entwicklung Ihres Kindes austauschen zu können….

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Wo ist Walter?

In dieser Rubrik stellt Micha Fink Rechtsfragen aus dem Kita-Alltag. Lars Ihlenfeld beantwortet sie. Weiter lesen…

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Whatsapp

In dieser Rubrik stellt Micha Fink Rechtsfragen aus der Pädagogik, und Lars Ihlenfeld beantwortet sie. „Na, spielst du schön mit den Steinen, Oskar? Spielst du schön mit…“ Bingbong! „Schau, Oskar, die Sarah hat eine Nachricht gekriegt, eine Wotzepp-Nachricht. Da muss die Sarah kurz mal nachsehen, wer der Sarah die Wotzepp-Nachricht geschickt hat.“ Klick! „Ich bin’s,…

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Fieber

In dieser Rubrik klären Michael Fink und Lars Ihlenfeld Rechts-Fragen aus der Welt der Pädagogik. „Ornee, ich hab grod ä Dä-Scha-Wüh“, stöhnt Peggy. „Was’n los?“ fragt ihre burschikose Kollegin Heidi. „Gibt’s Stress?“ „Nu freilich! Äben platzt dor Vader von Constanze mal widor mitten in’n Morgenkreis, trägt die Kleene uff’m Orm, üborgibt se mir, sacht, sie…

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Gift für mein Kind

In dieser Rubrik klären Michael Fink und Lars Ihlenfeld Rechts-Fragen aus der Welt der Pädagogik. „Schreib: Die Ernährungsgewohnheiten Ihres individuellen Kindes werden bei uns jederzeit großgeschrieben…“ Karola schüttelt den Kopf. Klingt irgendwie doof. Und was sind überhaupt „individuelle Kinder“? Cosima verschlimmbessert: „Die Wertschätzung der Bedeutung der Gewohnheiten der Ernährung jedes Kindes hat…“ Karola stöhnt. Indessen…

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