Gefährdung anzeigen?

Weil Personal fehlt, müssen Erzieher*innen immer mehr leisten – der Kita-Träger Fröbel hatte sich in Brandenburg 2018 selbst angezeigt, um darauf aufmerksam zu machen. Was können Erzieher*innen tun, wenn die Politik wissentlich bekannte Missstände ignoriert, die Erzieher*innen nicht mehr können und der Schutz von Kindern nicht mehr gewährleistet ist?

Aufgrund von sich ständig verändernden Arbeitsbedingungen verdichtet sich die Arbeit. Überlastungen sind die Folgen. Deshalb solltest Du zu Deiner eigenen Sicherheit und zum Schutz der Betreuten diese Gefährdungsmeldung nutzen. Damit erfüllst Du auch Deine vertraglichen Pflichten gegenüber Deinem Arbeitgeber, Gefährdungen und mögliche Qualitätsmängel zu melden!

Wann besteht eine Gefährdung?

Gefährdung besteht bereits, wenn nach Deiner Einschätzung eine Schädigung in Bezug auf Personen, Qualität, Renommee, Sachen eintreten könnte, die sach- und fachgerechte Arbeitsleistung nicht mehr zu erbringen ist oder Dir die entstehende Arbeitssituation unverantwortbar erscheint.

Dabei solltest Du jede Gefährdung ohne schuldhaftes Verzögern melden, denn die Arbeitgeberseite hat die Pflicht, Gefahren abzuwenden und Dir mitzuteilen, wie die Arbeit zu priorisieren ist. Außerdem bedeutet dies den Ausschluss von Haftungsansprüchen gegen Dich.

Was bewirkt die Gefährdungsmeldung?

Auf akute Missstände aufmerksam machen, zum Beispiel:

• Arbeitsverdichtung und unzureichende Arbeits­bedingungen

• fehlendes oder unzureichend qualifiziertes Personal

• mangelhafte Räumlichkeiten und Ausstattung

• fehlerhafte bzw. ungenügende Arbeitsmittel

• Qualitätseinbußen und mögliche Imageschäden

• Kluge Arbeitgeber nutzen Gefährdungsmeldungen auch, um die Kostenträger auf Defizite bei der Refinanzierung aufmerksam zu machen!

• Darüber hinaus empfehlen wir den ­betrieblichen Interessenvertretungen (BR, PR oder MAV), Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsschutz abzuschließen, in denen ­verbindliche ­Regelungen darüber getroffen werden, wie im Gefährdungsfall Abhilfe geschaffen werden kann.

 

So kannst Du die Gefährdung melden.

Du hast die Gefährdung persönlich oder telefonisch mitgeteilt und es hat sich trotzdem nichts geändert. Deshalb raten wir Dir:

Vorlage hier herunterladen! Gefährdungsmeldung_Vorlage

1. Ausfüllen

Die Situation konkret benennen. Du kannst die Gefährdungsmeldung allein oder im Team ausfüllen. Du kannst diese Vorlage auch für eine formlose E-Mail verwenden.

2. Absenden

Unverzüglich die Meldung an Arbeitgeber, direkte Vorgesetzte sowie die betriebliche Interessenvertretung leiten und in jedem Fall eine Kopie für Dich behalten. Wenn Du es für notwendig hältst, kannst Du auch gerne die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den betriebsärztlichen Dienst informieren.

3. Durchatmen

Durch das Absenden der Gefährdungsmeldung kommst Du Deiner Pflicht zur Mitwirkung nach. Du bist nicht mehr persönlich haftbar für Mängel, die aus der angezeigten Gefährdung entstehen.

4. Dranbleiben!

So wie Dir geht es auch Deinen Kolleginnen und Kollegen. Vernetze Dich, denn gemeinsam erreicht ihr mehr!

 

 

Rechtliche Grundlagen

BGB § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der

BGB § 242

andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (Anmerkung: Dies gilt analog zum Arbeitsvertrag)

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. (Anmerkung: Schuldner = Arbeitnehmer)

BGV A1, § 16

(1) Die Versicherten haben dem Unternehmer oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. Unbeschadet dieser Pflicht sollen die Versicherten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen.

BGB § 280 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

BGB § 612 a Maßregelungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

 

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