Seit dem Heft 1/2017 unserer Fachzeitschrift wamiki klären Autor und Fortbildner Michael Fink und Rechtsanwalt Lars Ihlenfeld in der Rubrik „Rechthaber“ Rechts-Fragen aus der Welt der Pädagogik. Im aktuellen Heft geht es um den Umgang mit Feuer und klar: Bei diesem Thema immer auch um die „berüchtigte“ Aufsichtspflicht und ihre Verletzung. Doch lest selbst! Hier im Blog frei und zum Reinschnuppern.
Piu, piu, piu! Unhörbare Alarmsirenen begleiten den Weg der bestabgesicherten Fahrzeugkolonne der Welt. Sie besteht aus einem Buggy, in dem der angeschnallte, behelmte und fünfeinhalbjährige Korbinian sitzt, auch als Purzelchen bekannt und geachtet. Seine grellorangefarbene Warnweste korrespondiert mit der neongrünen seiner Mutter Susanne. Das Kolonnenende und Schutzschild gegen Angriffe von hinten bildet ein robuster Hackenporsche, gefüllt mit natriumarmem Mineralwasser.
Auf dem Heimweg vom Kindergarten taxiert Susanne entgegenkommende Herren auf Kinderschänder-Merkmale und Frauen auf Anzeichen neidbedingter Kidnapp-Lust.
Klick, klack! Nun ist die gut gesicherte, bei Google-Earth wohlverpixelte Eigentumswohnung erreicht, geöffnet und von innen verriegelt. Während der kontrolliert angebaute Früchtetee zieht, feilt Susanne an ihrer Petition, die das unverzügliche Verbot von Nuss-Nugat-Creme-Werbung fordert: „Als kinderlose Kanzlerin verstehen Sie natürlich nicht, welchen Schaden Karies und sein Kompagnon Baktus….“
Bald klicken sich die ersten Unterstützer ein, und Susanne findet, dass das Leben trotz aller Bedrohungen im Grunde doch recht angenehm sein kann. Zumal der Gatte erfreulich weit entfernt für hohes Entgelt schafft und der Kamin den Geruch glimmenden Buchenholzes verströmt…
Moment! Sven auf Dienstreise, Purzel zu klein, ich zu ängstlich – wer hat den Kamin entfacht, und warum leuchtet da nichts?
Knister, knaster! Purzelchen genießt die wohlige Wärme und das Lichtspiel auf dem Dach der Spielzeug-Scheune. Wie schnell die Flämmchen die vorher so helle Vollholzkonstruktion in dunkelstes Schwarz verwandeln! Wie lustig es aussieht, wenn den Schleich-Kühen vor lauter Hitze die Beine wegknicken! Ich sollte, denkt Purzelchen, das unbedingt Mutti zeigen. Die liebt helles, warmes Licht! Aber etwas hält ihn davon ab, und er betrachtet andächtig, wie der kleine Traktor von einer Mini-Explosion in gleißendes Licht getaucht wird…
Plätscher, plätscher! Für Tamara, Erzieherin im Kinderladen „Steppenwölfe“, kann ein Tag kaum schöner enden als in der Badewanne. Herrlich, hier zu liegen und die Ereignisse eines typischen, aber durchaus erfreulichen Tages Revue passieren zu lassen: Der nette Morgenkreis, dann das Angebot mit Teelicht und Kerze, das die Kinder begeisterte – erst recht, als die Idee aufkam, auf dem Spielplatz ein Blätter-Feuer zu entfachen. Die Kinder lernen, verantwortungsvoll mit Feuer umzugehen, freut sich Tamara über den pädagogischen Nutzen. Und mit welchem Feuereifer sie dabei waren, besonders dieser Purzel! Kann natürlich sein, dass dessen Mutter wieder auf dem Elternabend nervt. Wie neulich, als sie forderte, dass Purzel auf dem Spielplatz den verhassten Helm trägt…
Drrring! Drrring! Drrring! So sehr Junior-Anwalt Mats seinen Retro-Klingelton mag – wenn er sein Feierabendbier in der „Grünen Gans“ an die Lippen setzen möchte, stört das Geräusch. Ach, Tamara! „Hey, lass mich raten… Du brauchst mich als Tippgeber, wer von den Herren des Osterkappelner Löschzugs der Vater deines ungeborenen Kindes sein könnte“, witzelt Mats. Doch Tamara kichert nicht, sondern heult: „Wenn du mir nicht hilfst, muss ich vor den Kadi wegen Aufsichts- schluchz, -pflichtverletzung. Und den Job bin ich auch los!“
Ist Tamara schuld, wenn Kinder nach ihrem Kokel-Angebot zu Pyromanen werden? Muss sie die Holzscheune, das schadstofffreie Kinderzimmer und Susannes für die Behandlung des Kokel-Traumas kontaktierten Psychologen bezahlen? Kann Mats was für sie tun? Oder hat Purzelchens Mutter am Ende selbst Fehler gemacht?
Text: Michael Fink
_____ Lars Ihlenfeld — Kitarechtler, antwortet:
Den Umgang mit Feuer können Kinder sicherlich auch in der Kita lernen. Das Kerzen-Angebot im Anschluss an den Morgenkreis und das spätere Blätter-Feuer lassen das Herz eines Waldkindergarten-Gründers höher schlagen und sind weder in pädagogischer noch in rechtlicher Hinsicht zu beanstanden. Dass sich die Kinder in der Kita mit Themen beschäftigen, die zu Hause nicht oder ganz anders behandelt werden, ist Sinn und Zweck des Bildungsauftrags, den das Sozialgesetzbuch VIII und die Kita-Gesetze der Länder in leicht unterschiedlichen Varianten formulieren. Daher wird eine Erzieherin wegen der Aktivierung einer pathologischen psychologischen Disposition wohl nicht verurteilt werden.
Inwieweit mein Nachwuchskollege Mats seiner Freundin Tamara helfen kann, hängt nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen von folgenden Fragen ab:
Sind die Kinder im Rahmen der Feuer-Angebote wiederholt belehrt worden, dass sie Feuer nie allein anzünden dürfen? Konnte unser kleiner Feuerteufel Streichhölzer aus der Kita schmuggeln? Lagen sie griffbereit auf dem heimischen Kaminsims oder in einer Schublade der Bulthaupt-Küche neben dem 8-Flammenherd?
Sollte Tamara die erste Frage – mit Blick auf die prozessuale Wahrheitspflicht guten Gewissens – folgendermaßen beantworten können: „Ja, selbstverständlich! Mit den Vorschulkindern haben wir das Element Feuer schon oft erprobt, immer auf die Gefahren hingewiesen und darauf, dass Streichhölzer nur im Beisein von Erwachsenen angezündet werden“ – und sollten die weiteren Ermittlungen ergeben, dass die Streichhölzer aus dem Haushalt von Susanne und Sven stammen, dürfte der nächsten Entspannung in der Badewanne nichts mehr im Wege stehen.
Einziger Ansatzpunkt für die Anwaltsboutique von Korbinians Eltern wäre dann, dass Tamara Susanne im Tür- und Angel-Gespräch nicht über die Begeisterung ihres Sprösslings beim „Zündeln“ informierte. Wäre das der Fall gewesen, hätte Susanne – so die mögliche Argumentation der Haftungsrechts-Spezialisten – in den eigenen vier Wänden vielleicht genauer nach Verführungen für Pyromanen geschaut und ihre Petitionsarbeit in Korbinians Kinderzimmer verlegt, um ihn im Auge zu behalten.
Da Susanne von Tamara nichts über das „feurige“ Kita-Programm erfuhr, muss sie sich zumindest von Sven keine Vorwürfe machen lassen. Nach ihren eigenen Angaben hielt sich Purzel maximal 10 Minuten – der auf 10 Minuten getimte Wecker für den Bio-Früchtetee hatte noch nicht geklingelt, und die Petition war so gut wie fertig – allein in seinem Zimmer auf. Damit bewegte sie sich in dem Rahmen, der von der Rechtsprechung für Kinder im Vorschulalter in der Regel als angemessene Zeit ohne Beaufsichtigung angesehen wird.
Illustration: studio luxabor
Die anderen Artikel von Fink/Ihlenfeld findet Ihr bei den wamiki-Einzelausgaben HIER