Lasst Blumen sprechen

Sachbuch

Wie lassen sich leere Milchtüten in Blumentöpfe verwandeln? Welche Materialien benötigt man für ein Insektenhotel? Und wie sieht eigentlich das Innenleben einer Blume aus?

In „Grüner wird’s nicht!“ finden Kinder gute Ideen zum Lernen, Beobachten und Selbermachen sowie spannendes Hintergrundwissen zu Flora und Fauna. Die kindgerechten Anleitungen von Kirsten Bradley und die farbenfrohen Zeichnungen der Illustratorin Aitch zeigen jungen Lesern, wie sie Schritt für Schritt und mit wenigen Materialien selbst zu kleinen Gärtnern werden können. Geeignete Orte zum Pflanzen und Ernten lassen sich schließlich überall finden, ganz gleich, ob im Garten, auf der Fensterbank oder im Hinterhof. Ab 5.

 

 

Das Weidenbaubuch

Sachbuch

 

Die Kunst, lebende Bauwerke zu gestalten: Aus Weidenruten entsteht auf einfache Weise lebendige Architektur. Der Klassiker von Micky Remann und Marcel Kalberer weckt mit einer Fülle von Beispielen die Lust am natürlichen Bauen.

 

Grausame Welt?

Bildkarten

Grausamkeit fasziniert auch Kinder. Sie werfen Fragen auf und entwickeln ihre eigenen Antworten. Ist es in Ordnung Ameisen zu töten? Wie viele? Gibt es Grausamkeit ohne Opfer? Ist es wichtig, wie lange eine grausame Tat dauert? Den Anlass für Fragen dieser Art geben Bildszenen auf der Vorderseite quadratischer Karten, auf denen immer etwas Grausames passiert: Ein Löwe frisst ein Schaf. Zu Mittag wird Katzensuppe serviert. Ein Kind wird von anderen gepiesackt… Das Thema Grausamkeit zeigt sich von vielen Seiten. Ziel ist es, zum Nachdenken und zu Diskussionen anzuregen und so eigene Gedanken und Argumente zu entwickeln und zu vertreten. Man kann sich allein mit den Karten beschäftigen, aber auch in der Gruppe oder Familie, mit Freunden oder im Unterricht. Entwickelt wurde das Konzept in Spanien, wo es gleich eine ganze Reihe philosophischer Themenkarten für Kinder begründete. Ab 8.

Jim ist mies drauf

Bilderbuch

Die Sonne scheint zu hell, der Himmel strahlt zu blau und die Bananen schmecken zu süß! „Vielleicht hast du schlechte Laune“, vermutet sein Freund Nick. Doch Jim ist sich sicher: „Ich hab KEINE schlechte Laune!“ Als seine Freunde versuchen ihn aufzumuntern – „Hüpf auf und ab!“, „Tanze!“ oder „Mach ein Nickerchen!“ – stürmt er wütend davon. Nichts scheint zu helfen. Oder doch? Ein witziges Bilderbuch, das einfühlsam den Umgang mit Gefühlen beschreibt, die sich nicht so leicht erklären lassen. Dabei wird klar: Es ist okay, auch mal schlecht drauf zu sein. Prämiert mit dem Lesekompass 2021. Ab 4.

Wenn es zu Hause nicht gut ist

Bilderbuch

Dies ist die herzbeklemmende Geschichte von einem kleinen Wusel, genannt Klein. Es geht ihm nicht gut. Viel zu oft gibt es zu Hause Streit. An viel zu vielen Tagen hat das Wusel zu Hause Angst. Aber davon kann es keinem etwas sagen. Oder? Und wer hilft ihm, wer tröstet es, wer bringt es ins Bett, wenn es wieder so ist? Keiner. Oder?

Es kommt ein Tag, an dem Klein einfach von seiner Not erzählt. Die Erzieherin in der Kita ist so lieb, da traut es sich. Und das ändert alles. Ein kleines, starkes Bilder- und Gesprächsangebot. Ab 3.

Zusätzlich gibt es unter: www. klett-kinderbuch.de Material für die Kita als Download: Das Klein-Poster und Kleins Gefühle zum Ausmalen.

Bösemann

Bilderbuch

Wenn Kinder zuhause Angst haben müssen, wird an einem Tabu in unserer Gesellschaft gerührt: der häuslichen Gewalt.

Dieses Buch verstört und rüttelt auf. Es erzählt von Boj und seinem gewalttätigen Vater. Wenn der Vater wieder einmal sehr wütend ist, stellt sich der Junge vor, dass Bösemann von ihm Besitz ergriffen hat. Bösemann steht für die unberechenbare Seite seines Vaters.

Die Autorin vertritt die wichtige Botschaft: Es gibt keine Toleranz für gewalttätiges Verhalten. Den betroffenen Familien vermittelt sie: Ihr seid nicht allein. Es ist nicht eure Schuld. Ihr müsst darüber sprechen. Ab 5.

 

Böse

Bilderbuch

 

Alle Bauernhoftiere sind lieb und nett. Und alle können auch anders. Nur das Pferd scheint selbst für kleine Boshaftigkeiten zu brav. Doch als eine Maus herbeiraschelt, hebt das Pferd den Huf und tritt – klack! – auf die Maus.

Eine Maus einfach so zertreten? Alle sind fassungslos. Wie gemein ist das denn!

Das Pferd aber sieht die Katze funkelnd an und verlangt, dass sie das Mausen in Zukunft bleiben lässt: »Von jetzt an gehören alle Mäuse mir!« Die Katze nickt und geht.

Dann hebt das Pferd den Huf: »Danke!«, fiept die Maus, die sich im Hufeisen verstecken konnte. Eine hintergründige Geschichte über Abgründe und Gründe, über Sicht und Absicht. Ab 4.

 

Mythos Bildung

Sachbuch

In diesem Buch analysiert Aladin El-Mafaalani die Probleme und paradoxen Effekte des Bildungssystems, seine Dynamik und seine Trägheit. Eine umfassende Diagnose, ein Plädoyer dafür, soziale Ungleichheit im Bildungs­wesen endlich in den Fokus der Bildungspolitik und -praxis zu rücken. Darüber hinaus gibt der Autor Handlungsempfehlungen und findet Lösungsansätze. „Denn es geht“, so der Autor „um eine Verringerung von Chancenungleichheit, um die Erweiterung von Erfahrungshorizonten und Zukunftsperspektiven für alle Kinder und um die Vorbereitung der nächsten Generationen auf die unbekannten Herausforderungen einer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft. Nur darum geht es. Nicht mehr und nicht weniger.“

Die schönsten Märchen

Märchen

Märchen sind etwas Besonderes, denn in ihnen wird das Unmögliche auf einmal Wirklichkeit. Nikolaus Heidelbachs Illustrationen zu Märchen der Brüder Grimm, Hans-Christian Andersen und den Märchen aus aller Welt haben die Sicht auf die Märchen verändert. Selten wurden sie so hintergründig genau illustriert, so schillernd, schaurig und schön. 53 der bekanntesten und reizvollsten Märchen sind in diesem Band versammelt. Ab zwei Jahren.

Königin für eine Nacht

Bilderbuch

„Mama ist heute mutlos und verzweifelt nach Hause gekommen. Sie sagt, sie habe ihre Arbeit verloren.“ So beginnt das Bilderbuch „Königin für eine Nacht“ und geht damit direkt in die Vollen. Bis zu diesem Tag lebten die Tannenbaums – Mutter, Vater und drei Kinder – ein schönes Leben. Vater Tannenbaum ist Erzieher („Das ist sein Traumberuf. Doch leider verdient er damit wenig Geld.“), Mutter Roberta Tannenbaum ist Biologin. Vermutlich vor der Geburt ihrer Kinder erforschte sie Giftfrösche und Vampirfledermäuse am Amazonas, die letzten Jahre arbeitete sie in einem Biologiezentrum. Doch das ist jetzt vorbei, weil „ihr Kollege so lange an ihrem Sessel gesägt habe, bis er ihre Arbeit bekommen hat.“

Und obwohl die ganze Familie ihr helfen will, wird Roberta immer trauriger. Bis ihre Kinder sie auf die Idee bringen, sich selbst eine Arbeit zu schaffen…

Ein mittelschönes Leben

Bilderbuch

Früher war der Mann auch mal Kind, logisch. Jeder war früher mal ein Kind. Da hat er mit seinen Eltern in einer schönen kleinen Wohnung gewohnt. Nach der Schule hat er eine Ausbildung gemacht. Er ist jeden Morgen früh aufgestanden und zur Arbeit gegangen. Als der Mann dann eine Familie hatte, war das eine schöne Zeit. Aber dann ist das Unglück gekommen. „Ein mittelschönes Leben“ erzählt auf einfühlsame Weise die Geschichte eines Mannes, der obdachlos wurde. Ein Bilderbuchklassiker ab vier Jahren.

Wenn Recht auf Pädagogik trifft

Ein ungleiches, aber starkes Paar

Hier gibt es den Artikel als PDF: Rechthaber_Buch_wamiki_#5_2021

Recht und Pädagogik pflegen eine lockere Fernbeziehung miteinander. Im Alltag kommt man gut ohne einander klar und denkt nur selten darüber nach, was der jeweils andere für richtig halten würde: „Ist das jetzt eigentlich korrekt, was ich tue?“

Nur in besonderen Momenten kommt es zum intensiven Zusammentreffen von Recht und Pädagogik. Und wie in allen Fernbeziehungen geht es dann darum, ob die Ansprüche der beiden Beteiligten in Einklang zu bringen sind: „Also, aus meiner Pädagoginnen-Sicht wäre es wichtig, dass… Was sagst du als Jurist dazu?“

Gut, dass es Menschen gibt, die beide Sprachen verstehen und deshalb zwischen den ungleichen Partnern vermitteln können. Lars Ihlenfeld ist als Jurist und Kita-Experte genau der richtige Mann, bohrende Fragen zu wichtigen Rechtsthemen in der Kita zu beantworten. Anknüpfungspunkt sind dabei Sätze, die häufig fallen, wenn sich die Pädagogik plötzlich an ihren Beziehungspartner Recht erinnert.

„Als Erzieherin stehst du eigentlich mit einem Bein im Knast.“

Immer wieder hört man in Kitas diesen Satz. Gibt es denn tatsächlich viele Fachkräfte, die im Gefängnis landeten? Oder zumindest zu hohen Geldstrafen verurteilt wurden?

Die Wahrscheinlichkeit, im Knast zu landen, bewegt sich bei Fachkräften, die mit angemessener Ernsthaftigkeit arbeiten, gegen 0. Allein in Kitas werden immerhin zurzeit täglich rund 3,8 Millionen Kinder von mehr als 750.000 Pädagoginnen und Pädagogen betreut. Zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommt es pro Jahr – Pi mal Daumen – in ein bis zwei Fällen.

Damit klar ist, welches Maß an Nachlässigkeit man aufbringen muss, um ins Gefängnis zu kommen: Während eines Kita-Ausflugs starb vor wenigen Jahren im Umland von Bremen ein Kind im Schwimmbad, nachdem eine Betreuerin dem Nichtschwimmer-Kind die Schwimmflügel abgenommen hatte und es anschließend unbeobachtet in das Schwimmerbecken gehen ließ. In diesem Fall grober Fahrlässigkeit wurden die betreuenden Kräfte „nur“ zu einer Freiheitsstrafe von wenigen Monaten verurteilt, die auch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

„Verletzung der Aufsichtspflicht!“

Egal, ob im Elternchat oder in der Teamrunde: Das scheint der am häufigsten in Kitas zu hörende Rechtsbegriff zu sein. Er klingt furchtbar deutsch und streng, schon weil man sich unter „Aufsicht“ vorstellt: Den ganzen Tag muss man jedes Kind bei jeder Beschäftigung mit Argusaugen bewachen. In einer offen arbeitenden Kita mit vielen Freiräumen für Kinder ist das schwer vorstellbar. Da erhebt sich die Frage: Wie kommt man der „Aufsichtspflicht“ juristisch korrekt nach, ohne jedes Kind mit Bodycam und Peilsender auszustatten?

Ein wirklich guter Ratgeber, der zurzeit auf vielen Feldern des gesellschaftlichen Zusammenlebens zunehmend aus der Mode zu kommen scheint, ist der gesunde Menschenverstand. Zumindest deutsche Gerichte pflegen ihm in aller Regel noch Gehör zu schenken, wenn sie formulieren, dass das zu tun ist, was im konkreten Fall nach vernünftigen Anforderungen von einer aufsichtspflichtigen Person zum Schutze des Kindes verlangt werden kann – immer unter Berücksichtigung des obersten Bildungsauftrags, der Erziehung zur Eigenverantwortlichkeit.

„Da würde ich aber einschreiten, bevor was passiert.“

Über die moderne Kindheit ist zu lesen: Kinder haben immer weniger Umgang mit Risiken. Auch Kitas scheinen immer mehr auf Sicherheit zu achten. Liegt das an immer strengeren Vorschriften? Haben Kinder das Recht, gefährliche Dinge zu erproben? Kann man sich als Fachkraft mit der „Etwas-Zutrau-Pflicht“ herausreden, wenn sich ein Kind in Gefahr begibt?

Seit Einführung der Gurtpflicht zum 1. 1. 1976 scheint das allgemeine Sicherheitsbedürfnis stetig zu steigen, und Kitas sind immer auch ein Spiegel ihrer Zeit. In den Vorschriften finden sich jedoch kaum direkte Anhaltspunkte in Bezug auf die Möglichkeit, Kinder auch gefährliche Dinge selbst erproben zu lassen. Doch die umfangreiche Regulierung zu den räumlichen Gegebenheiten, Prüfpflichten von Geräten und ein Überangebot an Rechtsanwälten erhöhen vermutlich die Risikoaversion. Dabei wollen gerade die Unfallkassen der Länder, die die Gefahren in den Kitas absichern, dass Kinder lernen, mit Risiken umzugehen, auch damit sie später als Erwachsene weniger Kosten für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger produzieren. Die Formulierung des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 24. 3. 2009 – es ging um den Zeitraum, in dem ein siebenjähriger Junge ohne direkte Aufsicht sein darf – zielt in eine ähnliche Richtung: „Andernfalls würde jede vernünftige Entwicklung des Kindes, insbesondere der Lernprozess im Umgang mit Gefahren, gehemmt.“

„Da stehen gleich die Eltern auf der Matte!“

Diese Drohung hört man immer wieder, wenn in der Kita jemand etwas Ungewohntes ausprobiert. Was für eine Matte ist das eigentlich? Falls es nur die vorm Kindergarten-Eingang ist – was sollte man tun, damit sie nicht zur Fußmatte der nächsten Rechtsanwaltskanzlei wird?

Sofern das Kita-Konzept auch Ungewohntes ermöglicht – was überwiegend der Fall sein wird –, hilft sicher eine Vorabinformation über das Vorhaben, verbunden mit der Einladung, Fragen zu stellen und Vorschläge zu machen. Möchte man eine konzeptionelle Änderung vornehmen, sollte man die jeweiligen Elterngremien beteiligen. Die meisten Landes-Kita-Gesetze sehen hier lediglich Informations- und Anhörungsrechte vor, sodass Eltern nicht übermäßig viel Einfluss nehmen können, auch wenn manche das gern versuchen.

„Können die nicht besser auf die Sachen der Kinder aufpassen?“

So seufzen Eltern, obwohl bei ihnen zu Hause bestimmt auch mal was wegkommt. Doch wir wissen: Oft sind es eher Nebensächlichkeiten, aus denen die größten Dramen entstehen – zum Beispiel verlorene Hausschuhe oder schmutzige Designerklamotten. Gilt die Aufsichtspflicht auch in Bezug auf die Unversehrtheit des Glitzer-Pullis von Lisa oder Levis mitgebrachten Gummi-Ritter?

Die Haftung der Aufsichtspflichtigen ist in dem Abschnitt des BGB geregelt, der sich mit Schadensersatz befasst. Daher umfasst die Aufsichtspflicht auch Schäden, die dem Kind oder außenstehenden Personen entstehen. Ob aber eine Verletzung dieser Pflicht als Voraussetzung für eine Haftung – also die Erstattung der Kosten für die Neubeschaffung des Gegenstands – vorliegt, können Eltern nur sehr schwer beweisen. Hinzu kommt, dass der zu erstattende Betrag selbst für einen Designer-Pulli so schnell schmilzt wie ein Ü-Ei in der Mikrowelle. Denn sobald der Pulli gekauft wurde, das Geschäft verlassen und einen Einsatz in der Kita hinter sich hat, bleibt vom Kaufpreis nur noch etwa die Hälfte übrig, Tendenz sinkend. Und wenn man dann noch das sogenannte Mitverschulden – wer Designer-Pullis in die Kita mitgibt, ist selber schuld – abzieht, bewegen wir uns in ganz abgespeckten Euro-Gefilden.

„Das geht einfach nicht so weiter mit denen!“

Dieser Satz bezieht sich auf Eltern oder Teammitglieder, die einfach nicht zum Konzept der Kita passen. Zwar sind Fachkräfte dafür bekannt, es auch in hoffnungslosen Fällen immer noch mal miteinander zu probieren. Aber es gibt Fälle, in denen Hopfen und Malz verloren zu sein scheint. Besser sauber trennen, als sich jahrelang die Haare auszureißen?

Da gibt es unterschiedliche Schmerzgrenzen. Hat man geprüft, ob die Einwände der Eltern oder Teammitglieder nicht vielleicht doch eine sinnvolle Ergänzung oder Abwandlung sein könnten, und ist mit sich selbst im Reinen, findet also die Vorschläge nicht nur deshalb unbrauchbar, weil man den Urheber nicht mag, dann sollte man einen Trennungsprozess einleiten. Vielleicht kann man dem Betroffenen sogar helfen, eine besser passende Stelle oder Kita zu finden.

„Wir sind selbst schuld, dass wir unter diesen Bedingungen noch arbeiten!“

Ständig beklagen Fachkräfte schlechte Personalschlüssel und nicht in der Arbeitszeit zu lösende Zusatzaufgaben. Wäre es effektiver, sich nicht immer nur zu be-klagen, sondern auch mal wen zu ver-klagen?

Sich nur zu beklagen, das bringt ja keine Punkte. Verklagen dauert allerdings sehr lange. Hier ein paar Tipps aus der rechtlichen Trickkiste:

1. Bei dauerhaft zu geringer Fachkraft-Kind-Relation eine Überlastungsanzeige an den Träger schicken. Das reduziert das eigene und erhöht das Haftungs­risiko des Trägers.

2. Laut über die Gründung eines Betriebsrates nachdenken oder sogar einen gründen. Die dadurch entstehenden Unbequemlichkeiten für den Träger könnten ihn zu bisher verweigerten Zugeständnissen bewegen.

3. Mit den Füßen abstimmen, also die aktuelle Beschäftigungssituation nutzen und zu einem anderen Träger wechseln.

„Da bleibt nur der Gang vor Gericht.“

Was kann man tun, um sich diesen Gang zu ersparen – während eines Konflikts oder am besten, bevor er entsteht?

Das Zauberwort in diesem Zusammenhang ist Partizipation: Eltern frühzeitig, kontinuierlich und offen gegenüber ihren Ideen einbeziehen. Grundsätzlich viel kommunizieren per Newsletter, Foto-Dokumentation, Eltern-App. Das kostet zwar Zeit, aber kann Freude machen und spart mit Sicherheit die Zeit ein, die bei Missverständnissen und Misstrauen wegen zu geringer Kommunikation aufgewendet werden muss.

In Bezug auf die Teammitglieder heißt Beteiligung: Macht-Hierarchien abbauen oder gegen Wer-kann-was-gut-­Hierarchien eintauschen, auf Augenhöhe kommunizieren, Transparenz auch in finanziellen Dingen walten lassen und Verantwortung verteilen, so dass das Gerede über Diedaoben und der Seufzer Wennmannichtalles­selbermacht unterbleiben.

„Das darfst du nicht!“

Meistens geht es bei Rechtsfragen um Konflikte zwischen Eltern und Fachkräften, Team und Träger oder um kollegiale Konflikte. Dabei ist es mindestens genauso wichtig, sich um die Rechte der Kinder zu kümmern. Oder?

Wäre es cool, eine Gruppe Vierjähriger wegen „Verletzung des Rechts auf Nichteinnahme von Quark mit Stückchen“ oder wegen „Zum Mittagsschlaf verdonnert werden“ zu vertreten?

Klar wäre es cool, vor einem Kita-Gericht aufzutreten und damit auch dem Recht auf Beschwerde in eigenen Angelegenheiten Geltung zu verschaffen. Sollte es allerdings tatsächlich dazu kommen, müsste ich wohl auch dem Träger zu Hilfe eilen und stünde in einem handfesten Interessenkonflikt. Denn zumindest die wiederholte Anordnung zur Einnahme von Quark mit Stückchen, womöglich sogar verbunden mit der Anordnung, den Spinat immer aufzuessen, dürfte ein Anzeichen für eine schwerwiegende Kindeswohlgefährdung sein. Das ruft die Kita-Aufsicht auf den Plan und kann sogar die Betriebserlaubnis kosten.

Ausblick

Ist es gut, dass Recht und Pädagogik diese Fernbeziehung führen, in der man sich nicht gegenseitig auf die Nerven geht? Oder wäre dem Paar zu wünschen, dass es mehr voneinander mitbekommt?

Ehrlich? Die führen doch gar keine Fernbeziehung! Sie sind viel enger miteinander verbunden, als sie sich eingestehen wollen. Zum eigenen Besten und zum Wohle der Beziehung sollte die Pädagogik endlich anerkennen, wie zuverlässig das Recht auf sie aufpasst und wieviel Freiheit es ihr in Wirklichkeit gewährt. Dann könnte sie vielleicht auch leichter darüber hinwegsehen, dass das Recht gelegentlich recht kleinlich sein kann.

Ärger mit Sie wissen schon

In diesem Extra werden Rechtsfragen aus der Pädagogik verhandelt: Michael Fink erzählt von typischen Konfliktsituationen und ihren Protagonisten im Kita-Alltag, von Problemen in der Kommunikation mit Kindern, Eltern, Trägern, Kolleg*innen …

Hinter mehr als 25 anschaulich geschilderten Ärger-Anlässen verbergen sich spannende Rechtsfragen, die Lars Ihlenfeld jeweils prägnant und fundiert beantwortet. Weiterführende Tipps und Links vertiefen die Auseinandersetzung. Das Extra hilft, professionelle Lösungen für schwierige Situationen im Alltag zu finden und dabei nicht den Humor zu verlieren.

 

Lars Ihlenfeld, Michael Fink

Ärger mit Sie wissen schon – Rechtsfragen aus der Pädagogik

128 Seiten, mit Fotos, ISBN 978-3-96791-006-3, 19,90 Euro

Erscheint im Januar 2022 bei wamiki

 

Die Autoren:

Lars Ihlenfeld ist Rechtsanwalt, dreifacher Vater, Waldkindergarten-Gründer, Familienmensch und co-leitet eine Kita in Hamburg.

Michael Fink ist Fortbildner, Kunstpädagoge, Autor, dreifacher Vater, wamiki-Mitgründer und lebt in Berlin.

 

Text: Michael Fink und Lars Ihlenfeld