Aufruf von 130 Wissenschaft­ler_innen

Qualitätsstandards in der frühen Erziehung, Bildung und Betreuung jetzt angleichen, dauerhaft verbessern und finanziell sichern

Die Forschung zu frühkindlicher Entwicklung und institutioneller Bildung, Erziehung und Betreuung liefert eindeutige Belege: Investitionen in strukturelle Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung führen zu einer verbesserten pädagogischen Qualität und wirken sich förderlich auf kindliche Bildungs- und Entwicklungsverläufe aus. Dieses Wissen ist empirisch abgesichert und gut dokumentiert – jetzt muss es genutzt werden! Die Verantwortung dafür, WIE dies geschieht, liegt nach wie vor in den Bundesländern, bei den Kommunen und Trägern. Dafür, DASS diese Erkenntnisse umgesetzt werden, bedarf es jedoch enormer Ressourcen mit Unterstützung des Bundes. Um allen Kindern unabhängig von Herkunft und Wohnort gleiche Chancen zu ermöglichen, muss jede künftige Bundesregierung sicherstellen, dass auch in finanzschwachen Regionen ein bedarfsgerechter quantitativer und qualitativer Ausbau von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ermöglicht wird. Es sollte dabei sichergestellt werden, dass die Mittel tatsächlich in der Kindertagesbetreuung und bei den Kindern ankommen. Bund und Länder haben sich in einem gemeinsam gestalteten Prozess bereits auf Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verständigt. Die unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begründen den hierin ausgedrückten Willen der Politik, für alle Kinder in Deutschland auf vergleichbare Rahmenbedingungen in frühpädagogischen Institutionen hinzuarbeiten und so das

Postulat der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse einzulösen. Sie unterstützen ausdrücklich die im Beschluss vom 18./19. Mai 20171 niedergelegte Absicht der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), die Erarbeitung eines solchen Gesetzes voran zu treiben.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen daher auf:

(1) den Beschluss der JFMK unmittelbar nach Beginn der nächsten Legislaturperiode des Bundestags in ein Gesetzgebungsverfahren einmünden zu lassen

(2) die in Aussicht gestellte Mitfinanzierung des Bundes strukturell abzusichern, zügig zu realisieren und regelmäßig Bericht über quantitative und qualitative Aspekte des Qualitätsentwicklungsprozesses – auch unter vergleichender Perspektive – zu erstatten

(3) den Prozess der Aushandlung von Qualitätsentwicklungszielen in den Ländern unmittelbar zu beginnen, diesen partizipativ und transparent zu gestalten und seinen Fortschritt über konkret formulierte Meilensteine sicht- und überprüfbar zu machen

(4) die abzuschließenden länderspezifischen Zielvereinbarungen gemäß der neun formulierten Handlungsfelder im Beschluss der JFMK – z. B. zum Personaleinsatz oder zu Leitungstätigkeiten – grundsätzlich an empirisch abgesicherten Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen2 zu orientieren

(5) das bisherige Finanzierungsvolumen bzw. den erreichten Stand der Investitionen in Qualität und Qualitätsentwicklung in den Ländern unter keinen Umständen zurückzufahren, sondern zusätzliche Mittel für weitere Qualitätsverbesserungen zu verwenden

(6) die produktive Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung weiterhin zu suchen, um den Qualitätsprozess kritisch-konstruktiv begleiten zu lassen und dessen Ergebnisse und Effekte empirisch zu analysieren.

 

Initiatorinnen:
1. Prof. Dr. Susanne Viernickel (Universität Leipzig)

2. Prof. Dr. Irene Dittrich (Studiengang Kindheits­pädagogik)

3. Prof. Dr. Rahel Dreyer (Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V.)

 

Foto: chrisko82,  photocase.de

Kommentare (1)
  1. Angelika Mauel sagt:

    Was sind „Eckpunkte“?

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