Das neue Kita-Gesetz

Am 14. 12. 2018 stimmten Bundestag und Bundesrat dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“, dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ zu. Ausschnitte aus der Diskussion im Deutschen Bundestag:

Dr. Franziska Giffey, , Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ich freue mich sehr, dass wir es gemeinsam in dieser Zeit bis heute geschafft haben, das Gute-Kita-Gesetz zur Verabschiedung zu bringen. Es ist ein gutes Gesetz. Ich möchte mich bei all denen für die Zusammenarbeit bedanken, die uns bis zum heutigen Tag begleitet haben. Der Bund bekennt sich erstmals in dieser Größenordnung zu seiner Verantwortung für eine gute Qualität in der Kindertagesbetreuung. Er steht auch dafür ein, die Eltern bei den Gebühren zu entlasten, gute Bildungschancen für alle Kinder zu eröffnen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern zu fördern.

Wir machen immer wieder deutlich: Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.Wir wollen die Länder und die Kommunen damit nicht alleine lassen. Wir haben in einem vierjährigen Dialogprozess unter Beteiligung der Länder, der Kommunen, der Wissenschaft und der Praxis an diesem Gesetz gearbeitet.

Wir investieren 5,5 Milliarden Euro bis 2022 für mehr Qualität und weniger Gebühren.

 

bei der  )

 

Und wir wollen, dass diese Mittel auch über 2022 hinaus fortgeschrieben werden. Deshalb ist im Gesetz das Ziel formuliert, nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern anzugleichen.

 

( bei der )

Das Gute-Kita-Gesetz ist eben kein Förderprogramm, aus dem sich der Bund nach ein paar Jahren zurückzieht. Es ist ein Gesetz, das zeigt, dass der Bund seine Verantwortung auch über 2022 hinaus wahrnehmen wird. Dafür werde ich mich einsetzen.

(Annalena Baerbock : Wie denn?)

Wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben. Das kann man nicht dem Zufall überlassen oder von der Herkunft der Eltern abhängig machen. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen für eine gute frühkindliche Bildung, die allen Kindern zugänglich ist. Deshalb investieren wir in die Betreuungsqualität. Wir haben im Vorbereitungs- und Beteiligungsprozess zehn Qualitätsbausteine vereinbart. Dazu gehören eine bedarfsgerechte Betreuung, die Entlastung der Kitaleitung, eine Verbesserung beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, eine ausgewogene Ernährung, gute Räumlichkeiten, sprachliche Bildung, qualifiziertes Personal und eine Vielfalt an pädagogischen Angeboten.

Wir bieten den Ländern einen Instrumentenkasten, aus dem sie die für sich passenden Angebote anhand ihres Bedarfs auswählen können: denn die Bedarfe in den Ländern sind noch immer sehr sehr unterschiedlich. Wir brauchen Flexibilität und gleichzeitig Verlässlichkeit. Verbindlichkeit. Dafür sorgen wir durch die Verträge, die wir mit jedem einzelnen Bundesland abschließen werden, wenn es um die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes geht.

( bei der  )

Und ja, es ist richtig: Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sieht das Gesetz nicht vor.

(Annalena Baerbock ,

 bei der

sowie bei Abgeordneten der  )

…darüber haben wir hier auch schon gesprochen. Dafür ist die Zeit – das sage ich auch an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich – noch nicht reif. Die Kitalandschaft in Deutschland ist derart vielfältig, dass wir eben noch keine bundeseinheitlichen Standards haben. Es gibt Länder, die einen sehr guten Betreuungsschlüssel, aber dafür sehr kurze Öffnungszeiten der Kitas haben – und umgekehrt. Einige Länder haben in den vergangenen Jahren in Qualitätsverbesserung investiert, andere haben sich um andere Bereiche gekümmert. Das kann man derzeit eben noch nicht vereinheitlichen, und darauf nehmen wir Rücksicht. Aber wir legen heute die Grundlage dafür, dass wir langfristig bundeseinheitliche Standards bekommen werden. Im Übrigen steht das auch in § 1 des Gesetzes, nämlich dass als Ziel bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt werden.

( bei der 

sowie bei Abgeordneten der  )
Wir werden ein jährliches Monitoring und eine Evaluation durchführen, um zu sehen, welche weiteren Schritte nötig sind. Aber eines ist schon heute klar: Für eine gute Entwicklung brauchen wir einen Dreiklang aus Qualität, Kapazität und Personal. Ohne qualifizierte Fachkräfte wird es – das ist ganz klar – nicht gehen. Deshalb ist ein Baustein des Gute-Kita-Gesetzes die Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Wir gehen darüber hinaus aber sogar noch einen Schritt weiter: Zusätzlich zum Gute-Kita-Gesetz werden wir vonseiten des Bundesfamilienministeriums im nächsten Jahr eine Fachkräfteoffensive starten, um eine praxisintegrierte Ausbildung fördern zu können, die vergütet ist und für die kein Schulgeld gezahlt werden muss. Dafür werden wir ein eigenes Förderprogramm des Bundes auflegen, für das auch schon Mittel im Haushalt festgeschrieben sind.

( bei der 

sowie bei Abgeordneten der  )

Und, meine Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Gesetz auch den Einstieg in die Gebührenfreiheit. Das ist wichtig; denn wenn Eltern mehrere Hundert Euro, teilweise sogar über 1.000 Euro an Gebühren zahlen müssen, dann führt das zu Schwierigkeiten beim Zugang zu einer qualitativ guten Kinderbetreuung. Es geht darum, dass wir die Entlastung der Eltern bei den Gebühren auch als einen Aspekt von Teilhabe und Qualität verstehen. Es geht darum, dass wir es bundeseinheitlich schaffen, die Eltern, die jeden Tag aufstehen und arbeiten gehen, die kleine Einkommen haben, die Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, von den Gebühren zu entlasten. Deshalb werden mit dem Gesetz überall in Deutschland Familien mit kleinen Einkommen von den Gebühren befreit. Das betrifft 1,2 Millionen Kinder.

( bei der  sowie der Abg. Dr. Silke Launert  — Carsten Schneider [Erfurt] : Hervorragend!)

Meine Damen und Herren, wir gehen mit diesem Gesetz gemeinsam den Weg für eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Kitaqualität. Es gibt 3,1 Millionen Kitakinder in Deutschland. Sie alle werden davon profitieren. Dieses Gesetz wird spürbar ankommen, es wird den Familien konkret helfen: 3,1 Millionen Kinder mit ihren Eltern, mit ihren Familien. Wir machen Politik, die konkret wirkt. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, die Sie daran mitgearbeitet haben, die Sie das möglich gemacht haben. Das ist ein guter Schritt.

( bei der  )

Allen, die sich fragen, ob es wirklich ein guter Schritt ist, sage ich: Denken Sie immer an eines: Nothing you do for children is ever wasted. – Nichts, was du für Kinder tust, ist jemals verschwendet.

Verpasste-Chancen-Gesetz statt „Gute-Kita-Gesetz“

Von Matthias Seestern-Pauly,

Wir alle sind gemeinsam angetreten, um die Qualität in unseren Kitas zu erhöhen und um mehr Chancen für alle Kinder zu ermöglichen. Das nun vorliegende Resultat nennen Sie, Frau Ministerin, „Gute-Kita-Gesetz“. Wir als Freie Demokraten nennen es Verpasste-Chancen-Gesetz.

( bei der )

Ich möchte Ihnen auch sagen, warum: Wir Freie Demokraten wollen eine faire Sozialstaffel bei den Kitagebühren für die, die es brauchen. Denn der Geldbeutel der Eltern darf nicht darüber entscheiden, ob ein Kind eine Kita besuchen kann oder halt auch nicht. Ihr Gesetz ermöglicht aber – das vergessen Sie regelmäßig, in Ihren Reden zu sagen – auch die pauschale Beitragsfreiheit. Sie wollen auch diejenigen von Beiträgen befreien, die das gar nicht nötig haben, und dann fehlt beispielsweise das Geld für mehr Sprachförderung oder für einen vernünftigen Fachkraft-Kind-Schlüssel.

bei der )

Das sind aber fundamentale Aspekte, um die Qualität tatsächlich im Sinne unserer Kinder zu erhöhen. Sie stellen hier die falschen Weichen. – Verpasste Chance. Sehr geehrte Frau Ministerin, es versteht wirklich jeder, dass eine nachhaltige und langfristige Qualitätssteigerung nur dann möglich ist, wenn man sich auf eine dauerhafte Finanzierung verlassen kann. Ihr Gesetzentwurf sieht aber nur eine Anschubfinanzierung bis 2022 vor. Trotz aller Kritik haben Sie hieran nichts verändert, auch wenn Sie das gerade wieder ein wenig schwammig dargestellt haben. Es steht nicht im Gesetz. Es ist eine Ankündigung, die aber nirgendwo verbindlich niedergelegt ist.

bei der

sowie bei Abgeordneten des )

 

Deshalb frage ich Sie auch ganz konkret: Wie sollen vor Ort mehr Fachkräfte eingestellt werden, wenn die Stellen nur für vier Jahre finanziert sind?

(Norbert Müller [Potsdam] : Genau!)

 

Sollen die Erzieherinnen und Erzieher dann wieder entlassen werden? Ist das das Ziel der Bundesregierung?

 

( bei der )

Ich will Ihnen sagen, was passiert: Fast niemand wird zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher einstellen. Wir alle wissen aber, dass das genau der sicherste Weg wäre, um mehr Qualität in der Kita sicherzustellen. – Verpasste Chance.

( bei der )

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Union und der SPD, wie kann es eigentlich sein, dass man selber eine Anhörung zu einem Gesetzesvorhaben beantragt und anschließend alle – wirklich alle – wesentlichen Verbesserungsvorschläge der Sachverständigen in den Wind schlägt? – Verpasste Chance.

Für mich persönlich ist es in diesem Zusammenhang schon erstaunlich, dass die Union dieses Schauspiel mitmacht oder mitmachen muss. Erst am 22. November 2018 haben noch alle Redner der Union hier im Hause den vorliegenden Gesetzentwurf offen kritisiert. Sie alle haben unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine pauschale Beitragsfreiheit auf Kosten der Qualität mit Ihnen nicht zu machen sei. Was aber ist das Resultat dieser vollmundigen Ankündigungen? Welche wesentlichen Änderungen wurden von der Union in den letzten Wochen durchgesetzt? Keine. Es wurde rein gar nichts von Ihren Ankündigungen umgesetzt. Sie sind leider – und das sage ich an dieser Stelle ohne jegliche Häme – auf voller Linie eingeknickt. – Verpasste Chance.

( bei der sowie des Abg. Albrecht Glaser, )

Das alles lässt im Endeffekt nur einen einzigen Schluss zu: Es geht bei diesem Gesetzentwurf schon lange nicht mehr um die Sache. Es geht vielmehr darum, dass die Ministerin ihr Gesicht wahren kann. Es geht vielmehr darum, dass diese Regierung eine 5,5 Milliarden Euro teure Trophäe vorzeigen kann, um vermeintliche Handlungsfähigkeit vorzugaukeln. Dies alles geht aber auf Kosten der Eltern, es geht auf Kosten der Erzieherinnen und Erzieher, vor allem aber auf Kosten unserer Kinder.

(Marcus Weinberg [Hamburg], : Quatsch!)

Deshalb liegt uns auch heute kein „Gute-Kita-Gesetz“ zur Beschlussfassung vor, sondern ein Verpasste-Chancen- Gesetz, und einem Verpasste-Chancen-Gesetz stimmen wir als Freie Demokraten nicht zu. Danke schön.

( bei der  sowie des Abg. Albrecht Glaser, )

Die komplette Fachwelt ist für die Entfristung des Gesetzes

Von Norbert Müller, :

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute vorläufig abschließend den Einstieg des Bundes in die Finanzierung von Qualität in Kindertagesstätten: „abschließend“, weil damit ab Januar 2019 erstmals 500 Millionen Euro an die Länder für Qualitätsverbesserung fließen können; „vorläufig“, weil dieser Gesetzentwurf dermaßen ungenügend und schlecht ist, dass das hier eben heute nicht das Ende der Geschichte sein wird.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks – ich hoffe, Sie verzeihen mir das – bat mich, doch vielleicht etwas Freundliches zum Gesetzentwurf zu sagen. Weil mir so recht nichts einfiel, bin ich zum Kollegen Sönke Rix – auch von der SPD-Fraktion – gegangen und habe gefragt, was ich da sagen könne. Der Kollege Rix meinte, als Linker könne man doch wohl loben, dass der Bund nun endlich überhaupt in die Finanzierung von Kitaqualität einsteige; das hätten wir als Linke auch immer gefordert.

(Andrea Nahles : Das merken wir uns, Herr Müller! – Katja Mast : Ja! Das macht man nicht!)

Okay, Sönke, du hattest recht. Das finden wir im Grundsatz natürlich gut – richtig –, aber es war eben auch überfällig.

 

( bei der )

Ich habe zwei Söhne und hatte das Glück, bei beiden dabei sein zu können, als sie ihre ersten Schritte gingen – etwas tapsig, etwas unsicher, aber immerhin die ersten Schritte. Dann freut man sich bei beiden Kindern, dass sie diese ersten Schritte gehen, dass sie laufen lernen, dass sie sich selbst über diese ersten Schritte freuen; aber die führen eben nicht weit, und sie landen schnell auf dem harten Boden der Realität. Genau so ist dies eben auch mit dem Kitagesetz. Zwar werden 5,5 Milliarden Euro für vier Jahre zur Verfügung gestellt; aber 2022 ist erst einmal Schluss. Die Länder können aus einem großen Strauß Maßnahmen zur Verbesserung der Kitaqualität wählen, in die sie das Geld stecken möchten. Sie können das Geld aber eben auch in Beitragsfreiheit stecken. Da sage ich: Wir als Linke sind sehr dafür, dass der Besuch einer Kita oder die Betreuung durch Tagespflegepersonen Eltern nichts extra kosten darf und dies steuerfinanziert sein muss. Das sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, und wir sagen als Linke: Bildung darf nichts kosten.

( bei der )

Aber ich finde: Es ist eben auch eine soziale Frage und auch eine Gerechtigkeitsfrage. Elternbeiträge sind ja deswegen in allen Bundesländern so umkämpft – viele Länder haben bereits Maßnahmen zur Elternbeitragsfreiheit eingeleitet –, weil viele Eltern eben einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens für die Kitaplätze ihrer Kinder abdrücken müssen. Aber wir sagen auch: Wir dürfen die Frage der Beitragsfreiheit eben nicht gegen mehr Qualität in Kitas ausspielen. Genau das tut die Koalition aber mit diesem Gesetzentwurf.

( bei Abgeordneten des)

Wer einen Gesetzentwurf schreibt, in dem alles steht, was man bei der Qualität verbessern könnte, was man sich wünschen könnte und was auch gut wäre, und gleichzeitig die Mittel für Beitragsfreiheit freigibt, dann aber nur 5,5 Milliarden Euro für insgesamt vier Jahre einstellt und sagt: „Nach vier Jahren ist Schluss“, die insgesamt für gar nichts davon reichen, der legt es darauf an, dass am Ende auf dem Rücken von Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beitragsfreiheit und Qualität gegeneinander ausgespielt werden. Das lehnen wir ab.

( bei der sowie der Abg. Annalena Baerbock, )

Dass Sie dann auch noch die im Entwurf vorgesehene verpflichtende Sozialstaffelung der Elternbeiträge wieder kassiert haben und auf den jetzigen Zustand einer Kannregelung zurückführen, setzt dem Ganzen, wie ich finde, noch die Krone auf.

( bei der sowie bei Abgeordneten des  )

Im Ergebnis setzen mindestens 10 von 16 Bundesländern die Gelder aus dem Kitagesetz teilweise oder vollständig für Beitragsfreiheit ein…

Es ist doch zynisch, zu sagen, dass gerade die Länder mit der höchsten Betreuungsrelation, wo also die meisten Kinder in Betreuung sind, das aus der Portokasse zahlen sollen. Sie wissen: Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin können das gar nicht. Natürlich brauchen wir eine deutliche Hilfe des Bundes. Ich sage noch einmal: 5,5 Milliarden Euro für Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung kann ein minimaler, ein sehr, sehr kleiner Anfang sein; aber damit kommen wir nicht sehr weit.

( bei der )

10 von 16 Bundesländern werden die Mittel also überwiegend oder vollständig für Beitragsfreiheit investieren. Das ist wegen der Befristung auch verständlich. Der Kollege Seestern-Pauly hat das bereits begründet; dem möchte ich mich anschließen. Im Kitabereich bedeutet Investition in Qualität Investition in Personal. Man kann natürlich in Räumlichkeiten oder in Mittagessen und Frühstück investieren – das alles ist auch gut –, aber entscheidend ist: Wir brauchen mehr Personal für kleinere Gruppen, Weiterbildung, Fachberatung und Supervision.Wer soll denn jetzt für maximal vier Jahre Personal einstellen? Das ist weder verlässlich noch planungssicher.

( bei der )

Um ehrlich zu sein, ich verstehe das auch nicht. Die komplette Fachwelt ist für die Entfristung des Gesetzes. Der Bundesrat hat das gefordert. Die demokratische Opposition aus FDP, Linken und Grünen hat sich dafür ausgesprochen. Sogar die Ministerin Giffey hat das gefordert. Der Kollege Rix von der SPD und auch die Fachpolitiker, zum Beispiel Herr Beermann von der CDU/ CSU – wo ist er eigentlich? –, haben das im Plenum verlangt. Wie kann es sein, dass das, wenn sich alle relevanten Akteure gegen die Befristung der Mittel bis 2022 aussprechen, trotzdem immer noch im Gesetz steht?

( bei der )

Qualität nur noch in homöopathischen Dosen

Von Anna Lena Baerbock, 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, wir beraten heute abschließend über ein Gesetz, das im Titel „Qualität“ trägt, Qualität aber nur noch in homöopathischen Dosen verabreicht.Das ist nicht nur enttäuschend für dieses Hohe Haus, das ist nicht nur enttäuschend nach der Fachanhörung, die etliche Kolleginnen und Kollegen hier schon angesprochen haben, wo sich alle Expertinnen und Experten dahin gehend geäußert haben, dass man diesem Gesetz nicht zustimmen kann, weil keine Qualität mehr drinsteckt. Das Schlimmste daran ist, dass es ein Schlag ins Gesicht für 3,1 Millionen Kinder in Krippen und Kitas in diesem Land ist.

( beim , Sönke Rix, : Was ist das für eineWortwahl?)

Ja, das ist eine harte Wortwahl, und die harte Wortwahl wird jetzt weitergehen.

Sie, liebe SPD, haben dieses Gesetz groß angekündigt. Familienministerin Schwesig hat gesagt: Wir brauchen ein Kitaqualitätsgesetz. Sie haben mit den Ländern gemeinsam Qualitätsstandards vereinbart. Frau Barley hat als Nachfolgerin gesagt – ich zitiere –: „Ich werde mich für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung einsetzen.” Wir hatten dazu dann eine Fachanhörung, in der von allen Expertinnen und Experten deutlich gemacht wurde – auch von denjenigen, die Sie eingeladen haben –, dass der Fachkraft-Kind-Schlüssel entscheidend für Qualität ist. Und der gehört verbindlich in ein Gesetz.

( beim )

Frau Schön hat noch einmal sehr schön vorgetragen, was es bedeutet, einen vernünftigen Schlüssel zu haben: dass sich Erzieherinnen und Erzieher auch um die Kinder kümmern können. Das bedeutet, dass der Schlüssel für unter Dreijährige so sein muss: eine Erzieherin auf vier Kinder. Bei über Dreijährigen bedeutet dieser Schlüssel, dass eine Erzieherin auf neun Kinder kommt. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Und das ist vor allen Dingen an den Orten nicht der Fall, wo vor allem sozial schwache Familien leben. Diese Familien haben große Hoffnungen in dieses Gesetz gesetzt, liebe SPD. Deswegen können Sie hier vor Empörung so laut schreien,

(Carsten Schneider [Erfurt], : Es schreit doch überhaupt keiner!)

wie Sie wollen: Sie enttäuschen diese Familien, weil Sie diesen Schlüssel nicht rechtsverbindlich ins Gesetz schreiben. Das ist Ihre Verantwortung als Ministerin, liebe Frau Giffey.

( beim )

Sie haben 5,5 Milliarden Euro zu verantworten, die Sie nicht an die Kinder auszahlen. Man muss sich schon die Frage stellen, ob es eine Korrelation gibt. Mit jedem Punkt, den die SPD in Umfragen verloren hat, ist mehr Qualität aus diesem Gesetz geflogen. Stattdessen hat man die Beitragsfreiheit immer mehr in dieses Gesetz hineingenommen, und zwar als pauschale Beitragsfreiheit.

Was bedeutet das? Das bedeutet, dass der Punkt, vor allem Familien mit schwachem Einkommen entlasten zu wollen, in diesem Gesetz eigentlich gar keine Rolle mehr spielt.

(Marcus Weinberg [Hamburg], : Natürlich! Die Geringverdiener zahlen keine Beiträge mehr!)

Das wird daran deutlich, dass Sie in allerletzter Minute – das wurde von Ihnen eben ja sogar gesagt – die soziale Staffelung bei der Beitragsfreiheit als verbindliche Vorgabe herausgenommen haben. Das ist zutiefst sozial ungerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

( beim und bei der )

Ich sage das an dieser Stelle so hart, weil das nicht nur mich als Abgeordnete betrifft, weil das nicht nur uns als Parlamentarier betrifft, die wir das hier zu verantworten haben,

(Carsten Schneider, : In wie vielen Ländern regieren die Grünen eigentlich mit? Ist das eine Landesaufgabe, oder nicht? Was machen Sie denn da? Schlanker Fuß!)

…sondern weil wir Hunderte, Tausende von E-Mails und anderen Rückmeldungen bekommen haben, gerade aus den Kitas, gerade von den Fachkräften, die verzweifelt darum gerungen haben, dass sie an dieser Stelle endlich mehr Qualität in die Kitas bekommen. Und ich sage das so hart, weil Sie genau wissen, was Sie tun. Das ist ja das Schlimme. Sie wissen genau, dass mit einer pauschalen Beitragsfreiheit eben nicht eine soziale Entlastung einhergeht. Sie wissen genau, was Sie tun; denn Geringverdiener in ganz vielen Bundesländern und Kommunen sind schon freigestellt. Sie wissen genau, dass Sie mit der Beitragsfreiheit am Ende dafür sorgen, dass dies ein Gesetz für Gutverdiener wird. Das ist das Schlimme an diesem Gesetz.

( beim )

Frau Giffey, Sie sagen, Sie würden Qualitätsstandards gerne einführen, Sie hätten das gerne in das Gesetz genommen, aber die Zeit sei noch nicht reif dafür. Was ist das denn für ein Verständnis von Regierungsverantwortung?

( beim und bei der )

Was ist das denn für eine Haltung als Ministerin, zu sagen: „Eigentlich weiß ich, was richtig ist, eigentlich weiß ich, hier müssen Qualitätsstandards her, aber die Zeit ist noch nicht reif; wir warten einfach mal ab“? Irgendwann sind die Kinder aus der Kita raus. Das bedeutet, dass man sich jetzt um die Kinder, um die man sich besonders kümmern muss, die morgens getröstet werden müssen, die eine Ansprache brauchen, zu denen man auch mal hingehen muss, für die man als Erzieherin oder als Erzieher auch mal Zeit braucht, weil sie immer still in der Ecke sitzen – Sie wissen das aufgrund Ihrer Erfahrung ja ganz genau –, nicht so gut kümmern kann. Das bedeutet, dass für die Kinder, die jetzt in der Kita sind, das Thema durch ist. Das bedeutet noch eines; das möchte ich mit Blick auf die Fachkraftoffensive unterstreichen. Die Erzieherinnen und Erzieher sind diejenigen, die gesagt haben: Wir brauchen einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, damit wir unsere Arbeit gut machen können. – Warum finden wir keine Erzieherinnen und Erzieher mehr? Weil viele nach ein paar Jahren sagen: Ich bin ausgebrannt, ich gehe aus diesem Job raus, ich habe keine Zeit für Planung, ich habe keine Zeit für Elterngespräche. – Das kennen wir doch alles aus der Pflege. Wir dürfen doch diesen Fehler nicht noch einmal machen.

( beim )

Sie müssen dieses Geld vor allen Dingen im Sinne der 600.000 Erzieherinnen und Erzieher einsetzen. Die brauchen einen verbindlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel, und sie brauchen eine Entfristung. Ich hoffe sehr, dass das im Bundesrat jetzt durchkommt. Diese Forderungen stehen auch in unserem Änderungsantrag. Es kommt nicht oft vor, dass Linke und Grüne einen gemeinsamen Änderungsantrag – und die FDP einen entsprechenden Entschließungsantrag – einbringen.

(Matthias W. Birkwald, : Wohl wahr!)

Es geht um einen verbindlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel und eine Entfristung der Gelder.Wer stellt denn zusätzlich Erzieherinnen und Erzieher ein, wenn er sagen muss: „In fünf Jahren ist das Geld nicht mehr da, weil das Geld nur bis 2022 eingestellt ist?”

(Dr. Barbara Hendricks,: Die Länder!)

Sie können da nicht sagen: Ich gebe Ihnen mein Wort, danach wird das weiterfinanziert. – Es kommt darauf an, dass dieses Geld im Bundeshaushalt eingestellt wird und endlich entfristet wird, liebe Kolleginnen und Kollegen…

– Ja, das waren deutliche Worte. Ja, das ist etwas, was man hier zur Sprache bringen muss, weil wir jetzt über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Wir stimmen jetzt darüber ab, ob 5,5 Milliarden Euro zum Wohle der Kinder in diesem Land und zum Wohle der Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt werden oder ob sie mit der Gießkanne verteilt werden, was wir verhindern wollen. Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie den Anträgen der demokratischen Opposition heute hier im Hohen Haus zu.

Vielen Dank.

( beim , bei der und der )

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