Gibt es zwei Seiten der Macht – eine helle und eine dunkle? Diese Frage bewegte die wamikis, als dieses Heft entstand.
Darth Vader oder Obi-Wan Kenobi
Ja, denn die Ausübung von Macht kann durchaus positiv sein und Gutes bewirken – wenn die „Guten“ an der Macht sind. Zu fragen wäre: Wer bestimmt, was „gut“ ist?
Nein, wenn ich das Verhältnis anschaue, das Machtausübung zugrunde liegt: Verfügungs- und Entscheidungsgewalt auf der einen, Abhängigkeit auf der anderen Seite.
Macht existiert nicht ohne ihr Gegenstück, die Ohnmacht. Macht ist ein Ausdruck von Ungleichheit: „Wer die Macht hat, hat das Recht.“ Simpler und weniger juristisch ausgedrückt: Wer am längeren Hebel sitzt, kann schalten und walten nach eigenem Gusto.
Macht hat immer eine Basis. Zu Zeiten von Gottes Gnaden war sie anders begründet als heute. Doch letztlich geht es darum, wer über wen bestimmen kann und was dafür die Grundlage ist.
Zentrale Machtbasis ist zu allen Zeiten der Besitz, sind die daraus abgeleiteten Rechte. Ob Sklavenhalter oder Großgrundbesitzer, Firmeneigner oder Aktionäre – ihre Macht basiert auf der Abhängigkeit aller anderen. Hausbesitzer haben die Macht, zu entscheiden, wem sie zu welchem Preis eine Wohnung vermieten, Firmeneigner, wer bei ihnen zu welchen Konditionen arbeiten darf.
Macht begründet Willkür. Die Tatsache, dass Machthaber über die Formen der Machtausübung bestimmen können, ist der Beweis dafür. Ist Macht nur dann gut, wenn zufällig ein „Guter“ sie hat, sind generelle Zweifel an Macht angebracht.
Demokratisch legitimierte Macht unterscheidet sich in Zielen und Formen von absoluter Macht. Sie kann nur funktionieren, wenn sie kontrolliert wird. Das erfordert, dass Kontrolle systematisch gesichert und dies wiederum kontrolliert wird. Ein kompliziertes Konstrukt, das fehleranfällig ist. Dennoch: Aus meiner Sicht die einzige Variante, die dazu geeignet ist, der hellen Seite der Macht eine reelle Chance zu geben. Es muss politisch gewollt sein, Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse einzudämmen. Denn sonst bleiben wir abhängig vom „good will“ der jeweils Besitzenden.
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