Vom Irrsinn des sog. Gute-Kita-Gesetzes

Warum er sich nicht wiederholen darf, erklärt Matthias Seestern-Pauly, Bundestagsabgeordneter der FDP, in seinem Gastbeitrag für wamiki.

Wie würden Sie entscheiden?

Es schien so, als wären wir in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zum sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ nach mehreren Stunden intensiver Befragung der zehn Sachverständigen auf die Zielgerade eingebogen, als es noch einmal spannend wurde.

Die letzte Fragerunde hatte begonnen, da hoben sich sämtliche Blicke und ruhten auf der Phalanx der Sachverständigen, die gemäß der Größe der Bundestagsfraktionen von diesen benannt worden waren, in der Mitte des Ausschussrundes.

Die Frage an alle zehn Experten lautete:

„…Würden Sie in Abwägung aller Argumente, die jetzt auf dem Tisch liegen, uns nahelegen, uns zu enthalten, mit Nein oder mit Ja zu stimmen?“

Was dann folgte, hätte ein Wendepunkt sein können, sogar sein müssen: Neun der zehn geladenen Sachverständigen bekannten in kurzer Folge, dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen zu können. Nicht eine positive Stimme fand sich, die dem Gesetzentwurf – abgesehen von dem grundsätzlichen Ziel, die Kita-Qualität verbessern zu wollen – etwas abgewinnen konnte.

Neun Mal ‚Ich würde dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen ‘ – bei einer Enthaltung, da die zehnte Sachverständige von ihrem Verband kein Votum mit auf den Weg bekommen hatte.

Wenn man sich vor Augen führt, dass auch die von Union und SPD benannten Sachverständigen den Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig fanden, stellt sich die Frage: Was war passiert?

Dass wir als Freie Demokraten berechtige Kritik üben, auf Problemstellen hinweisen und auf Verbesserungen hinwirken, ist verständlich. Die engmaschige Kontrolle der Regierung und ihrer Arbeit ist Kernaufgabe guter Oppositionsarbeit. Dass jedoch auch Vertreter von Zivilgesellschaft, Stiftungen und Sozialverbänden ein Gesetz so eindeutig ablehnen, wie das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, würde normalerweise nur eines bedeuten: zurück ans Reißbrett!

Doch es geschah nichts. Nicht eine der grundlegenden Problemstellen und nicht einer der Kritikpunkte wurde im Nachhinein der öffentlichen Anhörung – wie normalerweise parlamentarischer Usus – durch Änderungsanträge der Regierungskoalition zumindest in Ansätzen korrigiert.

Was, also, war passiert?

Den Beratungen war ein jahrelanger, gemeinsamer Prozess der Abstimmung zwischen Bund und Ländern vorausgegangen. Jedoch muss festgestellt werden, dass das von Ministerin Giffey vorgelegte Gesetz deutlich von den beschlossenen Eckpunkten der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK 2017) abweicht.

Das ursprüngliche Ziel der JFMK war es, dass der Bund sich verlässlich an den Kosten für den Ausbau der Kita-Qualität beteiligt. Die Bedingung im Gegenzug: Die Finanzmittel müssen zielgerichtet, wie vereinbart, von den Ländern eingesetzt werden.

An diesem Punkt begann der Prozess in den Händen von Familienministern Giffey an drei Stellen zu zerfasern und vom Vereinbarten abzuweichen:

• verlässliche Finanzierungsbeteiligung des
Bundes (über 2022 hinaus),

• klare Vereinbarungen mit den Ländern über
den Einsatz der Mittel,

• anschließende Kontrolle der Mittelverwendung durch bundesweit vergleichbare Qualitäts­standards.

Dieser Dreiklang aus verlässlicher finanzieller Unterstützung des Bundes im Gegenzug für überprüfbare Investitionen der Länder in vorher festgelegte Qualitätsfelder sollte die Basis für dauerhafte und zielgerichtete Verbesserungen der Kita-Qualität sein.

Es kam anders.

Es kam das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“

Wer verstehen will, wie sich der anfänglich vielversprechende Fahrplan der JFMK zum „Gute-Kita-Gesetz“ verpuppte, der braucht nur diese drei Punkte beleuchten. Doch der Reihe nach.

Bildung ist grundsätzlich Ländersache. Das bedeutet zum einen, dass die Länder alleine über die Ausgestaltung der Bildungspolitik entscheiden; es bedeutet aber auch, dass der Bund nur unter strengen Auflagen Geld an die Länder für die Bildung überweisen darf.

Im Falle des sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“ ist „überweisen“ jedoch nur eine Umschreibung. Hier überlässt der Bund den Ländern einen größeren Teil der Einnahmen aus der Umsatzsteuer. So erhalten die Länder ein Teil des Geldes, das dem Bund zugestanden hätte.

Eine solche Umschichtung der Umsatzsteuer darf aber nicht per se an Investitionen in die Bildung geknüpft sein: Daher will der Bund mit jedem Bundesland einen separaten Vertrag über die Verwendung der zusätzlichen Mittel schließen. Aber diese Verträge sind wenig mehr, als Feigenblätter. Denn wenn die Länder sich sodann nicht an die Absprachen der Verträge halten, gibt es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten des Bundes. Denn die Mittel aus der Umsatzsteuer dürfen eben nicht zweckgebunden sein. Versuchte der Bund über Sanktionen eine bestimmte Verwendung des Umsatzsteuereinkommens der Länder zu erzwingen, so wären dies „goldene Zügel“, mit denen der Bund die Länder an die Kandare nähme. Und das wäre grundgesetzwidrig.

Um der (ungebundenen) Umsatzsteuerumlage dennoch den Anstrich der Seriosität zu verleihen, sollen also nach dem Willen der Bundesregierung Verträge zwischen Bund und Ländern die Kriterien der Mittelverwendung festlegen. Und zwar ohne jedwede Sanktionsmöglichkeit des Bundes. Grundlage für die Kriterien der Mittelverwendung in den Bund-Länder-Verträgen sind die Handlungsfelder, der „Instrumentenkasten“, des Bundesgesetzes. In diese Handlungsfelder zur Qualitätsverbesserung sollen die Länder das zusätzliche Geld des Bundes investieren.

Und hier findet sich deutlich die Handschrift von Frau Giffey wieder; leider, muss man sagen.

Warum?

Erstens: Frau Giffey hat sich in den Verhandlungen mit den Ländern über die Ausgestaltung der Handlungsfelder, in die die Länder die zusätzlichen Bundesmittel investieren können, ein Trojanisches Pferd in ihren Gesetzentwurf schreiben lassen: die pauschale Beitragsfreiheit.

Vorneweg: Eine soziale Staffelung der Beiträge ist ausdrücklich zu begrüßen und zwar nicht nur für Eltern im Sozialbezug, sondern insbesondere auch für Alleinerziehende und Eltern, für die der Kitabeitrag trotz Berufstätigkeit eine große Belastung darstellt. Kurz: Der Kitabesuch darf nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern.

Dass die Länder auf die Beitragsbefreiung für alle als Teil des Instrumentenkastens drängten, ist vor dem Hintergrund teurer Wahlkampfversprechen grundsätzlich nachzuvollziehen, wenngleich man auch diese Intention kritisch hinterfragen muss. Festzustellen ist, dass die Länder sich am Ende durchgesetzt haben. Mehr Geld vom Bund, ohne Auflagen, aber mit dem Feigenblatt der pauschalen Beitragsfreiheit als Teil der Handlungsfelder ist für sie ein Geschenk.

Dieses Ländergeschenk ist aber eben auch schlechte Bundespolitik. Denn wenn es einen verlässlichen finanziellen Ausgleich des Bundes in Milliardenhöhe geben soll, dann muss die Bundesebene auch ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die Finanzmittel nachvollziehbar in den dringend benötigten, tatsächlichen Qualitätsausbau fließen – und nicht, wie nun geschehen, ein Großteil der Mittel in der Refinanzierung von Wahlgeschenken versickert.

Denn angesichts des eklatanten Nachholbedarfs bei verbesserten Rahmenbedingungen für Fachkräfte, dem Betreuungsschlüssel, der Sprachförderung, der Entlastung der Kita-Leitungen und des baulichen Investitionsbedarfs für ein gutes Betreuungs- und Arbeitsumfeld in den Kitas ist eine pauschale Beitragsfreiheit zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv.

So sollen beispielsweise nach dem Willen der Rot-Schwarzen Landesregierung in Niedersachsen über 80 Prozent der vom Bund für den Qualitätsausbau vorgesehenen Finanzmittel in die Refinanzierung der pauschalen Beitragsfreiheit fließen. Dementsprechend niedrig sind die noch übrigbleibenden Mittel für tatsächliche Qualitätsinvestitionen.

Doch damit nicht genug. Durch dieses Vorgehen geraten die Kommunen sogar doppelt finanziell unter Druck: Denn die Ausgleichzahlungen der Länder reichen oftmals nicht aus, um die durch die pauschale Beitragsfreiheit gerissenen Haushaltslöcher zu stopfen. Eine Kommune, der die Elternbeiträge wegbrechen, fehlt das Geld an allen anderen Ecken und Enden. Die Folge: Die Kommunen müssen zusätzlich eigene Mittel für die Finanzierung der pauschalen Beitragsfreiheit aufwenden, die dann für bessere Rahmenbedingungen in der Bildung vor Ort fehlen.

Und was geschieht erst, wenn die Bundesmittel ab 2023 wieder wegfallen sollten? Kürzen die Länder dann ihre Ausgaben oder führen sie die Elternbeiträge wieder ein?

Zweitens: Selbst die Bundesländer, die die Mittel des Kita-Gesetzes nicht für die pauschale Beitragsfreiheit ausgeben, haben keinen verlässlichen Anreiz, keine Planungssicherheit, um in die wertvollste aller Qualitätsmerkmale zu investieren: gut ausgebildete und bezahlte Fachkräfte. Denn Personalkosten sind Langzeitverpflichtungen. Aber wer investiert in mehr Fachkräfte, wenn nur Geld für die nächsten vier Jahre zur Verfügung steht? Kaum jemand.

Drittens: Selbst die Möglichkeit, in den Bund-Länder-Verträgen zumindest wirkungsvolle Kontrollmechanismen über den Fortschritt bei der Qualitätsentwicklung zu vereinbaren, ist verbaut. Ministerin Giffey hat sich eine Frist bis zum 1. August 2019 gesetzt. Bis dahin müssen mit allen 16 Ländern entsprechende Verträge geschlossen sein. Geschieht dies nicht, können selbst diese Feigenblätter der Kontrolle nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Länder im Einsatz der zusätzlichen Mittel ungebunden sind. Das ist ein gehöriges Pfund, mit dem die Länder in den Vertragsverhandlungen wuchern können.

An dieser Stelle noch einmal zur Erinnerung: Der Dreiklang aus verlässlicher finanzieller Unterstützung des Bundes im Gegenzug für überprüfbare Investitionen der Länder in vorher festgelegte Qualitätsfelder sollte die Basis für dauerhafte und zielgerichtete Verbesserungen der Kita-Qualität sein.

Dies umzusetzen und in einem Konsens zu vereinen, hat Bundesministerin Giffey nicht geschafft.

Was am Ende bleibt ist das Bild einer Ministerin, die ihr Gesicht wahren musste. Dass die Union dem Gesetzentwurf zustimmte, war einzig und allein dem Koalitionsfrieden geschuldet – um die Qualität der Kitas ging es längst nicht mehr. Das wurde von Seiten der Union nicht nur in den Plenardebatten deutlich. Da hilft es auch nicht, wenn der Gesetzentwurf in einer hübschen, wohligen Verpackung steckt („Gute-Kita-Gesetz“), in der Hoffnung, dass die Öffentlichkeit denkt, alles sei Gold, was glänzt. Mitnichten.

Denn das Gesetz heißt offiziell Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz. Das ist zwar kein wohliger Name, aber er macht unmissverständlich klar, worum es eigentlich gehen sollte: Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen. Nicht pauschale Beitragsfreiheit im ersten Schritt. Nicht Gelder ohne Vorgaben und mit der Gießkanne für die Länder.

Wie also hätte ein gutes Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz ausgesehen?

Die pauschale Beitragsfreiheit wäre nicht Bestandteil. Wohlgemerkt: die pauschale Beitragsfreiheit. Denn wenn die Beiträge zu einem Hindernis werden, die Kinderbetreuung überhaupt in Anspruch zu nehmen, ist die Befreiung von Beiträgen in diesen Fällen tatsächlich auch eine Qualitätsverbesserung. Ein wirklich gutes Kita-Gesetz hätte den Einsatz von Bundesmitteln also auf die Gegenfinanzierung einer fairen Sozialstaffel bei den Beiträgen beschränkt – im Interesse der Eltern und Kommunen.

Auch die Kontrolle der Mittelverwendung durch die Länder hätte mit einer wissenschaftlich fundierten Ausgestaltung der Handlungsfelder sichergestellt werden können: Wenn zum Beispiel klare, wissenschaftlich fundierte Zielkorridore für den Fachkraft-Kind-Schlüssel vorgegeben wären, dann ließen sich die Fortschritte in den Ländern auch tatsächlich und objektiv bewerten. Zum Vergleich: Im Gesetz von Ministerin Giffey heißt es lediglich, ein „guter“ Fachkraft-Kind-Schlüssel solle erreicht werden. Wie dehnbar der Begriff „gut“ ist, verdeutlicht sich so nicht nur beim Namen des sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“.

Zu guter Letzt der wohl problematischste Punkt: die fehlende Verstetigung, die fehlende verlässliche finanzielle Beteiligung des Bundes, die auch Personalausgaben nachhaltig ermöglichen würde.

An diesem Punkt ist die Haltung der Freien Demokraten klar: Wir brauchen endlich die Reform des Bildungsföderalismus! Wir können nicht für jedes Gesetz, für jedes Programm erneut zwischen Bund und Ländern ringen. Und für mich und meine Fraktion ist klar: Kitas leisten mehr als bloße Betreuung; Bildung beginnt in der Kita! Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, die es dem Bund erlauben, strukturell in Bildung zu investieren.

Um den Irrsinn des sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“ nicht zu wiederholen, sind diese Rahmenbedingungen unabdingbar. Investitionen in die Zukunft der Bildung, in die Zukunft unserer Kinder, dürfen nicht vom (fehlenden) Verhandlungsgeschick einer Bundesministerin und den Wahlkämpfen in den Ländern abhängen.

Das ist unverantwortlich, unverständlich und zukunftsvergessen.

Denn weltbeste Bildung ist die beste Chancengleichheit – und zwar für alle!

Text: Matthias Seestern-Pauly

Immerwährende Schülerinnen…

zuständig für Kinder und Gedöns oder Erzieherinnen auf der Rutschbahn nach unten

Nach wie vor werden Erziehrinnen und Erzieher nicht in dem Maße anerkannt, wie es diesem Beruf und denen, die ihn ausüben, zukommt. Im Gegenteil!

Im „wamiki“-Gespräch erklärt Dr. Elke Alsago, Referentin des ver.di-Bundesvorstands, welche Strategien der Abwertung bundes- und landesweit erfunden und durchgesetzt werden.

„Wir kümmern uns um die Kümmerer“, sagte Bundes­familienministerin Giffey und versprach, sich für bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen einzusetzen.
Doch auf „kreativen“ Wegen und leisen Sohlen scheint sich das Gegenteil einzustellen.

Das stimmt, obwohl stets deklariert wird: Wir brauchen die Erzieherinnen und Erzieher, sie sind wichtig, sollen besser bezahlt werden und mehr gesellschaftliche Anerkennung bekommen. Guckt man sich jedoch an, wie die Politik agiert, dann sieht man: Systematisch wird Abwertung betrieben. Dahinter stecken der Ausbau der Kindertagesbetreuung und das Versprechen der ganztätigen Betreuung für Kinder vom ersten Lebensjahr an bis zum Ende der Grundschulzeit.

Nun heißt es: Wir wollen mehr Fachkräfte gewinnen. Es geht aber nicht um Fachkräfte, sondern um Arbeitskräfte. Deshalb wird die Ausbildung verändert. In Mecklenburg-Vorpommern erfand man eine Ausbildung, die sich „Erzieherin von Null bis Zehn“ nennt und vergleichbar mit der Sozialassistentin oder Kinderpflegerin ist. Anerkannt ist dieser Beruf übrigens nur in Mecklenburg-Vorpommern. Als ich dort eine Dame im Ministerium fragte, wie sie das findet, sagte sie: Gut, denn die Frauen sollen ja bei uns bleiben.

Was für ein übler Trick!

Ja. Man legt neue Sackgassen an – typisch für Frauenberufe, in denen die Karriereleiter ganz schnell endet. In diesem Fall geht es um Einengung und Bindung zugleich.

In Niedersachsen und Brandenburg wird Ähnliches diskutiert. Man versucht, die Ausbildung zu verkürzen – auch damit wertet sie man ab –, um mehr Frauen zu gewinnen, die diese Arbeit machen, und sie im Arbeitsfeld zu halten. Sie können dann weder das Bundesland verlassen noch in andere Arbeitsfelder der Jugendhilfe wechseln oder in der Eingliederungshilfe arbeiten. Das ist die eine Strategie.

Die andere Strategie der Länder ist: Sie verändern die Fachkraft-Definition. Jedes Land hat einen Fachkräfte-Katalog, der festlegt, wer als Fachkraft anerkannt ist und in den Einrichtungen arbeiten darf. In den 16 Bundesländern gibt es 16 unterschiedliche Fachkraft-Kataloge, die jetzt geöffnet werden, so dass sich eine Art Flickenteppich mit unterschiedlichen Definitionen ergibt.

Zwar werden Erzieherinnen überall als Fachkräfte anerkannt, aber alles, was sich darunter befindet, alle anderen Berufe oder Abschlüsse werden, was die Arbeit in Kitas anbelangt, unterschiedlich bewertet. Das Land Hamburg – ein Extrem-Beispiel – hat eine „Positiv-Liste“ darüber aufgestellt, wer in der Kita arbeiten darf. Zum Beispiel: Absolventinnen einschlägiger Studienrichtungen. Das geht ja noch. Erlaubt werden aber auch Absolventinnen irgendeines Studiums. Das kann dann eine Ökotrophologin sein oder eine Bauingenieurin. Diese Frauen absolvieren einen 160-Stunden-Kurs und sind danach anerkannte pädagogische Fachkraft für die Kita. Damit macht man den Beruf kaputt. Man fragt nicht mehr, welcher Berufsabschluss notwendig ist, sondern: Wer kann hier arbeiten, wen lassen wir zu?

Ist es völlig egal, wer in der Kita arbeitet?

Ja, auch Erziehungsberechtigte sind im Saarland und in Schleswig-Holstein anerkannt. Sie haben ja Kinder. Das reicht.

Bei Zusatzkräften sieht es noch skurriler aus. Da können Tagesmütter einsteigen und Menschen, die irgendeine Ausbildung oder Berufserfahrung haben, nicht nur eine einschlägige. Selbst die Bäckerei-Fachverkäuferin oder die Hebamme ist gefragt. Das heißt: Jede und jeder kann in der Kita arbeiten.

Genau das stand schon 2017 im Zwischenbericht der JFMK und der Länderarbeitsgruppe zum „Gute-Kita-­Gesetz“. Der Begriff Fachkraft wurde dort folgendermaßen definiert: pädagogisch Tätige.

Wer soll das sein?

Jeder! Pädagogisch tätig ist fast jeder Mensch. Ich als Mutter bin pädagogisch tätig. Wenn jemand im Bus einem Jungen sagt, dass er die Füße vom Sitz nehmen soll, ist der auch pädagogisch tätig. So ein dehnbarer Begriff steht in den offiziellen Papieren, wenn es um die Qualität von Kindertageseinrichtungen geht.

Das ist ja ungeheuerlich!

Zwar wurden in dem Zwischenbericht einige Standards gut beschrieben, aber wenn man sich den Fachkraft-Kind-Schlüssel ansieht und die Definition von Fachkraft als „pädagogisch Tätige“ mitdenkt, dann führt das alles, was zuvor geschrieben wurde, ad absurdum, weil jeder in der Kita tätig sein kann.

Das spiegelt auch der Begriff „Kümmerer“ wider. Wenn Frau Giffey sagt: „Wir kümmern uns um die Kümmerer“, meint sie zwar die professionell Tätigen, aber ein Kümmerer kann jeder Mensch sein, aus innerem Antrieb oder weil er nett ist. Schon allein der Slogan von den Kümmerern zeigt, dass es nicht um Professionelle geht, sondern um Leute, die die Arbeit aus inneren Intentionen machen.

Da sind der „Kreativität“ ja keine Grenzen gesetzt…

Richtig. Das nächste sind die multiprofessionellen Teams. Träger sagen: Wir setzen multiprofessionelle Teams ein. Das hört sich toll an, bedeutet aber: Fachfremde werden auf Fachkraftstellen gesetzt. Neulich hatte ich das in einer kleinen Kita erlebt: vier Fachkräfte, zwei Gruppen. Zwei Fachkräfte waren Erzieherinnen, die anderen beiden waren Yogalehrerin und Förster. Das mag ja ganz schön sein, wenn alle da sind und man sich gut versteht. Aber lass mal eine Fachkraft ausfallen! Wenn dann ein Kinderschutz-Fall oder etwas anderes Gravierendes passiert, kann nur noch eine einzige Frau die Fäden fachlich zusammenhalten – bei immerhin 50 Kindern in der Einrichtung.

Dann ist die Kita nur noch eine Aufbewahranstalt.

Genau. Man überlässt es den wenigen Pädagoginnen, die noch da sind, alles zu ordnen, und bürdet ihnen die ganze Verantwortung auf.

Was sagen die Erzieherinnen dazu?

Natürlich merken die Kolleginnen das, diskutieren es im Netz und fragen sich: Warum habe ich eigentlich eine Ausbildung von vier, fünf Jahren gemacht, wenn eine Yoga-Lehrerin das nach 160 Stunden auch kann? Sie sind sauer, fühlen sich ausgenutzt, abgewertet und sagen sich: Da kann ich auch in einen anderen Arbeitsbereich gehen, in dem man meine Fachlichkeit anerkennt.

Wahrscheinlich bleiben viele Fachkräfte trotzdem, weil ihnen die Kinder und Eltern Leid tun.

Außerdem sind viele Erzieherinnen regional verankert, gerade auf dem Land. Sie arbeiten gern dort, wo sie wohnen, richten sich entsprechend ein, können ihre Berufstätigkeit mit dem Privatleben vereinbaren und sind dadurch gebunden. Viele haben selbst Kinder oder Eltern, die sie pflegen müssen. Also finden sie sich mit der Lage ab und lösen die Probleme individuell. Das verhindert letztlich auch Solidarisierung und politisches Engagement.

Was kann man tun? Resignierend mit den Schultern zucken und sagen: Ist eben so?

Es gibt Regionen, in denen sich die Kolleginnen zusammenschließen. Zum Beispiel in Bremerhaven. Dort laden sie Politikerinnen und Politiker ein, stellen Forderungskataloge auf und sind vor dem Rathaus präsent. Da wurde den politisch Verantwortlichen erst bewusst, wofür diese Frauen täglich zuständig sind. Sie machen alles! Wischen den Gruppenraum abends noch mal durch und räumen den Geschirrspüler ein, denn so eine Kita ist wie ein Haushalt organisiert, ohne Entlastung. Jetzt wird das auch im Rathaus diskutiert.

In Niedersachsen gab es die Aktion „Aufstehen für die Kita“. Da haben die Kolleginnen erfasst, ob sie die Aktivitäten, die sie planen, tatsächlich durchführen können. Das meiste fällt aus, stellten sie fest, weil sie immer Personallücken stopfen müssen. Damit sind sie an die Öffentlichkeit gegangen.

Teams könnten auch sagen: So leid es uns tut, liebe Eltern, wir können nicht mehr alles ausgleichen, sondern machen Dienst nach Vorschrift. Wenn die Kita um 17.00 Uhr schließt, gehen wir auch nach Hause und bleiben nicht bis um 18.00 Uhr zum Aufräumen.

Hat das schon mal jemand versucht?

Ja, Lehrer in Niedersachsen haben mal etwas Ähnliches gemacht. Man hatte ihnen mehr Stunden aufgebrummt, weil Lehrermangel herrschte. Da sagten sie: Das ist zusätzliche Arbeit, die wir neben dem normalen Unterricht organisieren müssen und keine Überstunden angerechnet bekommen. Deshalb machen wir alle jetzt zwei Jahre lang keine Klassenreisen mehr. Die Kinder waren enttäuscht, die Eltern waren nicht amüsiert und beschwerten sich im Kultusministerium. Das hat also schon etwas bewirkt.

Andererseits: So etwas öffentlich zu machen ist Arbeit. Man muss sich dafür engagieren, obwohl man schon am Limit ist.

Es ist noch nicht lange her, dass der Kita-Bereich die Öffentlichkeit entdeckt hat, zum Beispiel die regionale Presse…

Vor allem, wenn es etwas Schönes zu berichten gibt.

Ja, Erfolge tragen zum Renommee einer Kita bei. Probleme in die Öffentlichkeit zu tragen – das ist eine ganz andere Sache. Da sind Verhaltensregeln zu beachten und…

… bestimmte Wege einzuhalten, sonst gibt es Ärger, verständlicherweise.

Herrscht eine Situation starken Mangels, haben Leiterinnen die Verpflichtung, dem Träger das anzuzeigen. Können Teams nicht mehr so arbeiten, wie sie müssten, die Aufsichtspflicht zum Beispiel nicht mehr erfüllen, müssen Leiterinnen das melden, und der Arbeitgeber muss den Mangel abstellen: eine Gruppe schließen lassen, Kinder nach Hause schicken lassen, die Öffnungszeiten verkürzen – das gibt es alles. Jedenfalls trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und hat eine Fürsorgepflicht. In diese Pflicht müssen die Kolleginnen ihn nehmen, statt Probleme zu subjektivieren und zu sagen: Das regeln wir schon selbst.

Warum machen Kita-Leiterinnen das so selten? Vielleicht befürchten sie, dass gesagt wird: Die Frau hat ihr Team nicht im Griff.

Ja, aber das ist Quatsch und riskant! Das müssten sich Kita-Leiterinnen eigentlich selbst sagen. Letztendlich, wenn einem Kind etwas passiert und die Kolleginnen oder die Kita-Leiterin haben ihre Überlastung vorher beim Arbeitgeber nicht angezeigt, haften die Pädagoginnen. Daher ist Solidarität wichtig – die Solidarität der Leiterinnen eines Trägers und der Kolleginnen miteinander. Sie müssen feststellen: Wir können diese Probleme nicht lösen. Wie denn auch? Wo Schluss ist, ist Schluss!

Es gibt doch in jedem Land gesetzliche Vorschriften, was eingehalten werden muss…

Es gibt Länder, in denen Vorgaben deutlich formuliert sind. In Schleswig-Holstein nicht. Da macht das jede Kommune für sich. Man ist jetzt erst dabei, Standards für die Fachkraft-Kind-Relation zu entwickeln: eine Gruppe von 25 Kindern und 1,5 Erzieherinnen. Was 1,5 Erzieherinnen sein sollen, das weiß ich auch nicht.

In Niedersachsen wiederum gibt es Arbeitgeber, die sagen: Sobald der Schlüssel unterschritten wird, schließen wir die Gruppe, reduzieren die Öffnungszeiten oder schicken anderes Personal hin.

Wie geht es in den Ländern eigentlich mit dem „Gute-­Kita-Gesetz“ weiter? Angesichts der Personalsituation.

Wir haben den Eindruck, dass die Personalsituation die Länder nicht wirklich interessiert, wenn wir gucken, was sie machen. Fast alle Länder stellen die Elternbeiträge frei. Nur manchmal geht es um Leitungsressourcen oder die Freistellung der Leitung. Einige Länder verweben das mit Kita-Reformprozessen, zum Beispiel das Saarland und Rheinland-Pfalz. Wir wissen nicht genau, ob sich das aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ ergibt oder schon vorher geplant war und sie jetzt nur die Mittel umschichten. Beteiligungsprozesse finden fast nirgendwo statt, obwohl im Gesetz steht, dass die Sozialpartner beteiligt werden sollen.

Und was wird in den Kitas ankommen?

Wahrscheinlich nicht viel. Durch die Entlastung der Eltern – ich bin gar nicht dagegen – wird dem System viel Geld entzogen. Die Nachfrage nach Kita-Plätzen wird eher steigen, und letztendlich stehen dafür überhaupt nicht genügend Mittel zur Verfügung.

Mich wundert übrigens, dass man nicht versucht, die Arbeitgeber in der Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen. Wieso beteiligen die sich nicht? Mein Mann ist Unternehmer. Er zahlt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Kita-Gebühren. Sie müssen den Bescheid vorlegen, dann wird das Geld überwiesen. Es geht um Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sagt mein Mann und findet, dass es seine Aufgabe ist, einen Beitrag dazu zu leisten. Kommt die Gebührenfreiheit, muss mein Mann nicht mehr zahlen. Wie unsinnig ist das denn?

Einerseits entzieht man dem System Geld, andererseits erhöht man die „Attraktivität“ von Kita-Plätzen, obwohl es zu wenig Plätze und Fachpersonal gibt. Die Lösung: Hinz und Kunz betreuen Kinder, ohne dass sie es können. Und alle sollen jetzt die Klappe halten, weil der Kita-­Bereich so viel Kohle bekommt.

Es sind 5,5 Milliarden, und die Länder geben noch was dazu.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch subjektiviert, alles wird auf die Frauen, auf die Familien geschoben. Doch um Vereinbarkeit geht es nicht wirklich, sondern um Arbeitskräfte für die Wirtschaft. Angesichts dieses wahnsinnigen Ausbaus, der zu Konditionen stattfindet, die immer schlechter werden, fordert ver.di: Das ganze Geld, das aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ kommt, muss in den Ausbau des Ausbildungsbereichs investiert werden. Es muss in die Fachschul- und Berufsfachschul-Ausbildung fließen, es muss endlich eine bezahlte Vergütung geben, es müssen Formen entwickelt werden, wie Arbeitskräfte, die in anderen Branchen freigesetzt werden, diesen Beruf erlernen und nicht einfach nur angelernt werden, sondern Abschlüsse machen können – bezahlt über die Bundesagentur für Arbeit.

Wie sieht es denn mit der zweiten Initiative von Frau Giffey, der Fachkräfteoffensive, aus?

Frau Giffey sagt, dass sie 5.000 Ausbildungen durchfinanziert, und hat das an Kriterien gebunden, die wir zuvor diskutiert hatten. Aber auch das ist letztlich nur exemplarisch und deklaratorisch, denn der Effekt von 5.000 Ausbildungen ist angesichts der 85.000, die wir im Jahr brauchen, geringfügig. Viel wichtiger wäre, die Strukturen insgesamt zu entwickeln, das mit den Ländern auszuhandeln und in der Kultusministerkonferenz Druck aufzubauen.

Druck besteht ja eigentlich schon. Warum tut sich so wenig?

Weil es um den ganzen Ausbildungsbereich geht, der föderal organisiert ist und an den sich niemand herantraut, da er so zersplittert ist. Außerdem sind Erzieherinnen so etwas wie immerwährende Schülerinnen, denn die Berufspraxis ist an der Ausbildung komplett unbeteiligt. Alles wird von den Kultusministerien der Länder vorgegeben. Zwar werden Praktikantinnen in die Kitas geschickt, und manchmal dürfen Kita-Mitarbeiterinnen beratend tätig sein, doch die Hoheit hat die Schule. Sie nimmt die Prüfungen ab und sagt: bestanden oder nicht bestanden. So bleibt das Verhältnis von Erzieherinnen zur Schule immer gleich: Hier sind die Lehrerinnen, da die Schülerinnen, die keinen Einfluss auf die Ausbildung haben, weder mitbestimmen noch sich einmischen können. Deshalb gibt es auch keine Reflexion dieses Ausbildungssystems aus der Praxis heraus – weder von der Arbeitgeber- noch von der Arbeitnehmerinnenseite.

Und Berufsneulinge belasten die Teams, weil sie keine Praxiserfahrung haben, Fehler machen…

Genau. Das wäre ganz anders, wenn es Mitsprache oder Mitwirkung der Praxis gäbe. Dann könnte man auch die Ausbildung verändern und sagen: Wir setzen uns für bestimmte Inhalte ein, damit sie gelernt werden können. All das findet aber nicht statt.

Für den ganzen Bereich gibt es übrigens auch keine Berufsbildungsforschung. Das ist in den dualen Berufen anders. Da guckt man sich im Bundesinstitut für Berufsbildung an: Wie verändert sich die Gesellschaft? Wie verändern sich technische Herausforderungen, gerade auf dem Gebiet der Digitalisierung? Wie muss die Ausbildung darauf reagieren? Neue Ausbildungsformen werden begleitet erprobt, ausgewertet, und die Ergebnisse werden mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen diskutiert. Das gibt es hier nicht.

Kann das auch daran liegen, dass am Ende der Prozesse keine Produkte stehen, die verkauft werden müssen? Wo es um Bildung und Sozialarbeit geht, stehen am Ende Menschen.

Ja, das kann sein. Aber es hat seinen Ursprung in den politischen Strukturen. Wirtschaft ist aufgrund ihrer Bedeutung bundesweit geregelt. Bildung ist föderal geregelt und bleibt in der Hoheit der Länder.

In der Wirtschaft haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Rechte durchgesetzt, vor allem in den Männerberufen. Die Männer haben sich nicht nehmen lassen, mitzusprechen. Vollzeit-Schulberufe sind vorwiegend Frauenberufe, und die strukturelle Benachteiligung dieser Berufe hält sich seit 150 Jahren. Deshalb spreche ich von immerwährenden Schülerinnen. Schon seit Ewigkeiten bringt man Frauen in die Situation abhängiger Schülerinnen, in der sie bleiben. In den meisten Gesprächen zwischen Lehrerinnen und Erzieherinnen zeigt sich dieses Gefälle. Man merkt schon am Habitus, wer sich wem in welcher Form unterwirft. Schrecklich!

Trotz solcher Initiativen wie „Ponte“ zum Übergang von der Kita in die Grundschule hat sich daran nichts verändert?

Nein, weil die Strukturen gleich geblieben sind. Auf der individuellen Ebene kann man durch Projekte etwas erreichen, aber tatsächlich würde sich nur etwas verändern, wenn man an die Struktur herangeht.

Das heißt:Wir haben einen mehrfach abgehängten Bereich, den Frauen-Bereich, in dem es um die Sorge für Kinder, Kranke und Alte geht. Frauengedöns! Sollen sie sehen, wie sie damit klarkommen. Außerdem: Erziehung kann doch jede! Gedöns kann jede! So ist es immer noch.

Interview: Erika Berthold und Lena Grüber

Foto: Addictive Stock / photocase.de

Das Lied vom Per–so–nal

Ist ein Kind recht wohlgeraten,

dies für dessen Eltern spricht.

Neigt´s jedoch zu schlimmen Taten,

bittet und bedankt sich´s nicht

und dient jedermann zur Qual,

trägt die Schuld das Personal.

 

Ist denn unsrem Kindergarten

Sauberkeit seit kurzem schnuppe?

Lilys Kleid ziert Rinderbraten

und ihr Hemdchen Erbsensuppe.

In den Haaren klebt Ponal.

Schuld daran: das Personal.

 

Unterm Garderobenschranke

krabbelt Martin auf dem Bauch,

knurrt ironisch: „Mädels, danke,

jetzt fehlt Johnnys Hausschuh auch.“

Letzte Woche war´s der Schal…

Schuld hat nur das Personal.

 

Neues Spielzeug hat der Träger

grad erst vor acht Jahr´n spendiert.

Und schon sind die Softballschläger

wieder völlig ramponiert!

Wer verschleißt das Material?

Schuldig ist das Personal.

 

„Eins ist klar“, sagt Adelene,

die des Sohnes Zeugnis sieht.

„Unser Hans hat beste Gene,

weil er sehr nach uns geriet.

Notendurchschnitt 4? Skandal!“

Schuld ist das Lehrpersonal.

 

Unsre Pupsi®-Pädagogik,

die Frau Chefin ausgeheckt,

strotzt vor Anspruch, Ziel und Logik.

Jedes Kind gelingt perfekt.

Ist die Umsetzung fatal?

Dann trägt Schuld das Personal.

 

„Kinder brauchen digitale

Bildung“, predigt ein gelackter

Referent. Man klatscht im Saale

beim Vortrag auf der Didacta.

„Keene Zeit für Digital“,

meckert rum: das Personal.

 

Diplomierte Pädagogen,

haben wieder was erstellt:

„Engagiertheitseinschätzbogen“

heißt das Ding. Es staunt die Welt.

Wer beguckt das Blatt nicht mal?

Alles klar: das Personal.

 

„Frau Minister, Kitas streiken!“

textet bang der Referent.

Deren Antwort: Smiley-Icon,

weil sie ihre Tanten kennt:

Lange Streiks? Viel zu sozial

ist dafür das Personal.

 

Horst ist weg, und krank ist Gitte.

Und Ersatz wird nicht gefunden.

Leitung sagt: „Sie leisten bitte

unbezahlte Überstunden.“

Wer rennt gleich zum Personal-

Rat? Na, Leser, rate mal…

 

Eltern machen eine Welle:

„Kitaplatzrecht wird verletzt!“

Liegt wohl dran, dass manche Stelle

jetzt auf Dauer unbesetzt.

Und man registriert aschfahl:

Schuld ist: Gibt kein Personal!

 

Woher kriegt bloß Allemagne

mehr Erzieher? Helfen Sticker

oder eine Such-Kampagne

namens „Gehst du Kita, Digger?“

Der Erfolg ist minimal.

Schuld ist…

Lebenslang Kindergarten?

Was ist die größte Erfindung der letzten 2000 Jahre? Die Dampfmaschine? Das Internet? Das Bett? Mitchel Resnick vom MIT Media LAB gibt eine andere Antwort: Der Kindergarten! Weiter lesen…

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Gedicht: Marie von Ebner-Eschenbach

 

Das Schiff

Das eilende Schiff, es kommt durch die Wogen

Wie Sturmwind geflogen.

Voll Jubel ertönt’s vom Mast und vom Kiele:

„Wir nahen dem Ziele.“

Der Fährmann am Steuer spricht traurig und leise:

„Wir segeln im Kreise.“

 

 

Teaserfoto: photocase

Bilderrätsel

Welchen Begriff aus der Pädagogik haben wir im übertragenen Sinn collagiert? Die Buchstaben in den hellen Kästchen ergeben den Lösungsbegriff. Unter Ausschluss des Rechtsweges verlosen wir 10 x „Begriffe versenken” von Gerlinde Lill.

Bild: Marie Parakenings

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Kreuzstr. 4 ∫ 13187 Berlin
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Stichwort: Bilderrätsel.
Einsendeschluss ist der
1. April 2019.

PS: In Heft 5/2018 suchten wir den Begriff: Teamleitung.
Die Redaktion gratuliert allen Gewinnerinnen und Gewinnern.

Tanzen

 

DER JUNGE tanzt. Hip Hop. Eine nette Gruppe, eine nette Trainerin.

Aber seit den Ferien tanzt er nicht mehr mit. Er steht nur am Rand und schaut zu. Die Trainerin ist besorgt. Was ist denn los? Der Junge zuckt nur mit den Achseln.

Die Mutter sagt: „Lassen Sie ihm Zeit! Das wird schon wieder…“ Auch in der Schule, bei der Musik und schon früher im Kindergarten gab es diese Phasen.

„Der ist ganz klar überfordert“, sagten damals die einen. „Der müsste in eine Gruppe für Kinder mit speziellen Bedürfnissen“, sagten andere. „Die Schere zu den normalen Kindern geht eben immer mehr auf“, sagten die nächsten.

Und die Mutter sagte das, was sie auch jetzt sagt: „Haben Sie bitte Geduld!“

Nun steht eine Tanzaufführung bevor. Nur noch zweimal Tanztraining…

„Unglaublich!“, sagt die Trainerin, als die Mutter den Jungen abholt, „heute hat er sich sofort zu den anderen gestellt und alles mitgemacht! Und er konnte alles!“

Dann lacht sie: „Na ja, lange genug angeschaut hatte er sich die Tanzschritte ja auch.“

Die Mutter lächelt.

Und dann sieht sie es bei der Aufführung selbst: Wie der Junge alles fröhlich mittanzt. Nur manchmal sind seine Arme nicht da, wo sie hingehören.

Immer dann, wenn er der Mutter zuwinkt.

Mehr auf ihrem Blog: kirstenmalzwei.blogspot.de

100 Gedichte für Kinder

Kinderbuch

Gedichte sind ja eher nicht praktisch, sondern poetisch. Aber das Buch „Sieben Ziegen fliegen durch die Nacht“ mit 100 neuen Gedichten deutschsprachiger Autorinnen und Autoren ist sehr praktisch: Knallrot, so dass man es nicht übersehen und immer wiederfinden kann. Ein bisschen elastisch und nicht zu groß, so dass es in einen kleinen Rucksack passt, zum Mitnehmen und Rumtragen. Auf diese Weise hat man immer ein Gedicht zur Hand. Uwe Gutzschhahn, der nicht nur für sein Lebenswerk als Übersetzer den Deutschen Jugendliteratur Preis erhalten hat, sondern Autor und insbesondere Lyriker ist, hat die 100 neuen Kindergedichte gesammelt, in denen viel Humor, Witz und Schabernack zu finden ist. Das sollte Erwachsene ermutigen, auch mal ein Gedicht vorzutragen. Und mit 100 Gedichten kann man 20 Wochen Tag für Tag bestücken – a poem a day, keeps the Nachhilfelehrer away –, bis jedes Kind selbst so dichten kann wie Gerhard Rühm:

verunglücktes abzählgedicht;

eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben,

acht, neun, zehen — eine fehlt

Die restlichen 99 Gedichte möge sich die geneigte Leserin, der amüsierte Leser selbst anschauen – nebst der wagemutig-farbenfrohen Bilder von Sabine Kranz.

100 Gedichte sind ein guter Beginn für ein poetisches 2019!